Die beiden Lehrveranstaltungen, die in der Vertiefung Recht im Bachelorstudium Sozialwirtschaft absolviert worden sind, können hier im Master-Wahlfach nicht noch einmal belegt werden. Eine Ausnahme dieser Regel gilt für das Seminar Arbeitsrecht.
Untergeordnete Studienfächer, Module und Lehrveranstaltungen