 |
Detailinformationen |
Quellcurriculum |
Diplomstudium Rechtswissenschaften 2025W |
Lernergebnisse |
Kompetenzen |
Die Studierenden verstehen die Grundlagen und haben Einblicke in die Praxis der nationalen und internationalen Schiedsgerichtsbarkeit, einschließlich der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit. Sie können Schiedsvereinbarungen gestalten sowie Schiedsverfahren begleiten und kritisch bewerten. Die Studierenden sind mit der Terminologie des Schiedsrechts auf Deutsch und Englisch vertraut.
|
|
Fertigkeiten |
Kenntnisse |
- Gestaltung und Interpretation von Schiedsvereinbarungen unter Berücksichtigung internationaler Standards und einzelstaatlicher Anforderungen (k3, k4, k5)
- Durchführung grundlegender Verfahrensschritte im Rahmen eines Schiedsverfahrens einschließlich Auswahl von Schiedsrichter*innen, Verfahrensleitung sowie Beweisaufnahme (k3, k4, k5)
- Analyse und kritische Würdigung schiedsgerichtlicher Entscheidungen („Schiedssprüche“) im Hinblick auf rechtliche Qualität und Vollstreckbarkeit (k4, k5)
|
- Grundlagen und Prinzipien der nationalen und internationalen Schiedsgerichtsbarkeit (insbesondere UNCITRAL Model Law, New Yorker Übereinkommen und ICSID-Verfahren)
- Besonderheiten des Verfahrensrechts sowie grundlegende rechtliche und praktische Unterschiede zwischen Schiedsverfahren und staatlichen Verfahren
- Kenntnisse der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit einschließlich des Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahrens (ISDS, zB ICSID) und seiner rechtspolitischen Bedeutung (k2, k3, k4)
|
|
Beurteilungskriterien |
Lehrveranstaltungsprüfung. Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage von Klausuren, schriftlichen (Online-)Tests, Hausübungen, mündlichen Prüfungen, Präsentationen und/oder Mitarbeit in der Lehrveranstaltung. Die genauen Beurteilungskriterien werden zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntgegeben.
|
Lehrmethoden |
Vortrag, interaktive bzw digitale Lehrelemente, Falllösung, Selbststudium
|
Abhaltungssprache |
Englisch |
Lehrinhalte wechselnd? |
Nein |
|