Studierenden erwerben juristische Kernkompetenzen. Diese umfassen die Fähigkeit zum Auffinden, Lesen und Verstehen von Rechtsvorschriften, zum Entwickeln von rechtlichen Argumenten und Überlegungen in Wort und Schrift, zum korrekten Zitieren von Normen oder die Handhabung des Rechtsinformationssystems (RIS).
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Die Studierenden erwerben ein grundlegendes Verständnis für Recht und Rechtsordnung sowie für die digitale Transformation des Rechts. Sie kennen die verfassungsrechtlichen – insbesondere grundrechtlichen – Rahmenbedingungen der Rechtsentwicklung und verstehen die rechtlichen Auswirkungen und Steuerungsmöglichkeiten der digitalen Transformation.
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