Die Studierenden sind in der Lage, einfache sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen mit dem Schwerpunkt Beitragsrecht – Sachverhalte sowie inhaltliche Fragen − zu lösen.
Fertigkeiten
Kenntnisse
Entwickeln eines Systemverständnisses im sozialversicherungsrechtlichen Beitragsrecht (k2)
Einschlägige gesetzliche Normen finden (k3)
Kurze Fälle unter Anwendung von gesetzlichen Normen lösen (Sachverhalte unter sozialrechtliche Normen subsumieren) (k4)
Anhand eines Sachverhalts Argumente für oder gegen die Anwendung einer Norm bzw den Eintritt einer Rechtsfolge entwickeln (k6)
Grundzüge des Beitragsrechts zur Sozialversicherung mit Schwerpunkt ASVG, des Weiteren auch GSVG, BSVG;
Kreis der Versicherten und Unterschiede in der Erfassung im System der Sozialversicherung (insb ASVG, GSVG);