Detailinformationen |
Quellcurriculum |
Diplomstudium Rechtswissenschaften 2025W |
Lernergebnisse |
Kompetenzen |
Die Studierenden sind in der Lage, die in der Praxis relevanten Abläufe betreffend die Errichtung und des Betriebs einer Betriebsanlage nach den Bestimmungen des Gewerberechts sowie des UVP-Gesetzes zu erörtern.
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Fertigkeiten |
Kenntnisse |
- typische Fragestellungen zu Betriebsanlagen lösen
- praxisnahe Fälle aus dem Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfung bearbeiten
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Grundlagen des Anlagenrechts; typische Fragen und Probleme des Anlagenrechts am Beispiel der GewO 1994; ausgewählte Beispiele besonderer Anlagenrechtsvorschriften (UVP-G 2000; Bergbauanlagen;Verkehrsinfrastrukturanlagen;Energieeerzeugungs- und -leitungsanlagen).
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Beurteilungskriterien |
Schrfitliche Lehrveranstaltungsprüfung (offene Fragen und/oder Beurteilung kleiner Fallbeispiele und /oder Multiple-Choise-Fragen) in der Dauer von 90 minuten am ender des Semesters; Ersatzklausur am beginn des Folgesemesters für alle Kandidaten, die an der Hauptklausur nicht teilnehmen oder nicht reüssieren konnten. Keine Unterlagen erglaubt.
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Lehrmethoden |
Lehrvortrag;Diskussion;Fallbesprechungen;Selbststudium; nach Möglichkeit Exkursion
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Abhaltungssprache |
Deutsch |
Literatur |
In der jeweils aktuellen Fassung:
- Hauer/Mayrhofer, Umweltrecht, Grundriss für Studium und Praxis,
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Lehrinhalte wechselnd? |
Nein |
Sonstige Informationen |
Die Lehrveranstaltung bildet im Ausmaß von 2 ECTS-Punkten einen Bestandteil des Fertigkeitentrainings im Sinne von § 3 des Curriculums.
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Äquivalenzen |
RUARVO: VO Umweltanlagenrecht (4ECTS)
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