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Detailinformationen |
Anmeldevoraussetzungen |
Die Anmeldung setzt alternativ
den positiven Abschluss („mit Erfolg teilgenommen“) von drei Kursen aus den KS Sachenrecht, KS Schuldrecht Allgemeiner Teil, KS Schuldrecht Besonderer Teil: gesetzliche Schuldverhältnisse und KS Schuldrecht Besonderer Teil: besondere Vertragstypen; oder
den positiven Abschluss der AG Bürgerliches Recht
voraus.
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Quellcurriculum |
Diplomstudium Rechtswissenschaften 2025W |
Lernergebnisse |
Kompetenzen |
Die Studierenden sind in der Lage, die Praxis des modernen Privatrechts kritisch zu reflektieren, indem sie dessen Grundstrukturen aus der auf das römische Recht zurückgehenden europäischen Privatrechtstradition heraus verstehen und die unterschiedlichen Ausprägungen dieser Tradition in verschiedenen europäischen Rechtsordnungen beobachten. Die Studierenden können privatrechtliche Entscheidungen bewerten, indem sie sie einerseits hinsichtlich ihrer dogmatischen Begründung und andererseits hinsichtlich des praktisch erzielten Ergebnisses mit verschiedenen Modellen der europäischen Rechtstradition vergleichen.
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Fertigkeiten |
Kenntnisse |
- Erfassen und Einordnen juristischer Texte und Entscheidungen aus verschiedenen Kontexten der europäischen Privatrechtstradition (k2)
- Vergleichende Analyse rechtlicher Argumentationsweisen, Methoden und Ergebnisse (k3, k4)
- Kritische Bewertung der Rolle von Juristen, der Methode des Rechtsdenkens und der dogmatischen Begründung in unterschiedlichen Privatrechtsordnungen (k6)
- Erkennen historischer Kontinuitäten und Brüche in der europäischen Privatrechtsentwicklung (k3, k4)
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- Grundzüge der Entwicklung der europäischen Rechtswissenschaft seit der Antike und ihrer methodischen Traditionen
- Grundverständnis des Systems und der Hauptinstitute des römischen Rechts (I: Sachenrecht und Schuldrecht“, „II: Personen-, Familien-, Erbrecht“)
- Grundlagen der Dogmengeschichte zentraler Rechtsfiguren des Privatrechts vom römischen Recht bis heute (Sachenrecht und Schuldrecht)
- Einführung in die Rechtsvergleichung im Bereich des Privatrechts
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Beurteilungskriterien |
Lehrveranstaltungsprüfung. Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage von Klausuren, schriftlichen (Online-)Tests, Hausübungen, mündlichen Prüfungen, Präsentationen und/oder Mitarbeit in der Lehrveranstaltung. Die genauen Beurteilungskriterien werden zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntgegeben.
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Lehrmethoden |
Vortrag, interaktive bzw digitale Lehrelemente, Falllösung, Selbststudium
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Abhaltungssprache |
Deutsch |
Lehrinhalte wechselnd? |
Nein |
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