Übergangsbestimmungen zur ab 1.10.2025 geltenden Fassung: Die Absolvierung einer Fachprüfung „Österreichische und Europäische Rechtsgeschichte“ oder „Romanistische Grundlagen der europäischen Zivilrechtsdogmatik“ nach den bisherigen Vorschriften gilt als Absolvierung des neuen Fachs „Romanistische Grundlagen der europäischen Privatrechtsordnungen“.
Untergeordnete Studienfächer, Module und Lehrveranstaltungen