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Detailinformationen |
Quellcurriculum |
Diplomstudium Rechtswissenschaften 2025W |
Lernergebnisse |
Kompetenzen |
Die Studierenden kennen und verstehen die allgemeinen Grundrechtslehren sowie die wesentlichen Grundrechte und die Funktionsweise des Grundrechtsschutzes; sie sind in der Lage, einfach gelagerte Sachverhalte eigenständig auf dogmatisch richtigem Weg aus grundrechtlicher Sicht zu lösen.
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Fertigkeiten |
Kenntnisse |
- Sachverhalte aus grundrechtlicher Sicht analysieren, die in Betracht kommenden Grundrechte identifizieren sowie anhand des jeweils einschlägigen Grundrechtsprüfungsschemas bewerten, ob eine Vereinbarkeit mit den Grundrechten oder eine Grundrechtsverletzung vorliegt (k4)
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- Allgemeine Grundrechtslehren
- Gewährleistungsinhalt der zentralen Grundrechte, insbesondere persönliche Freiheit, Gleichheitsrechte, wirtschaftliche Grundrechte, Schutz von Privat- und Familienleben, Kommunikation und Versammlung, Kunst- und Religionsfreiheit und grundlegende Verfahrensrechte
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Beurteilungskriterien |
Schriftliche Lehrveranstaltungsprüfung. Die genauen Beurteilungskriterien werden zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntgegeben.
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Lehrmethoden |
Vortrag, interaktive bzw digitale Lehrelemente, Falllösung, Selbststudium
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Abhaltungssprache |
Deutsch |
Literatur |
In der jeweils aktuellen Auflage:
- Hengstschläger/ Leeb, Grundrechte
oder gleichwertige Studienliteratur
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Lehrinhalte wechselnd? |
Nein |
Gilt als absolviert, wenn |
101VFREGR1K16: KS Grundrechte I (2 ECTS)
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