Inhalt

[ 977HEALHELK21 ] KS Health Law

Versionsauswahl
Es ist eine neuere Version 2023W dieser LV im Curriculum Masterstudium Medical Engineering 2023W vorhanden.
Workload Ausbildungslevel Studienfachbereich VerantwortlicheR Semesterstunden Anbietende Uni
6 ECTS M1 - Master 1. Jahr Volkswirtschaftslehre Gerald Pruckner 2 SSt Johannes Kepler Universität Linz
Detailinformationen
Quellcurriculum Masterstudium Economic and Business Analytics 2021W
Ziele Die Studierenden sind in der Lage, den Einfluss des (internationalen) Gesundheitsrechts in einer zunehmend vernetzten (grenzüberschreitenden) Zivilgesellschaft zu erkennen. Sie können die grundlegenden Konzepte und Strukturen des Gesundheitsrechts erklären. Sie sind in der Lage, die Funktionsweise und Strukturen der wichtigsten Institutionen gesundheitsrechtlich zu beleuchten. Die Studierenden sind fähig, das Verhältnis zwischen Recht, Ethik und Politik zu charakterisieren. Sie erkennen die Bedeutung ethischer Debatten im Kontext von Gesundheitsrecht und -ökonomie. Sie können eigenständige Recherchen im Bereich des Gesundheitsrechts durchführen. Die Studierenden sind in der Lage, kontroverse Themen der Gesundheitspolitik rechtlich zu analysieren und zu diskutieren.
Lehrinhalte
  • Verhältnis zwischen Gesundheitsrecht und Medizinrecht
  • Akteure des Gesundheitswesens und ihre Rechtsbeziehungen (Arzt-Patienten-Verhältnis)
  • Institutionen der Gesundheitsversorgung und deren rechtliche Organisation
  • Internationale, supranationale und nationale Strukturen des Gesundheitssystems
  • Rechtliche Strukturen und Normen im Gesundheitswesen (einschließlich EU Recht)
  • Verhältnis zwischen Recht, Ethik und Politik
  • Fallstudien (grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung, Forschung an Menschen, Datenschutzrecht, ...)
Beurteilungskriterien Klausur, Fallstudien, Einzel- und Gruppenarbeit
Lehrmethoden Vortrag, Hausarbeiten
Abhaltungssprache Englisch
Literatur wird im Kurs bekannt gegeben
Lehrinhalte wechselnd? Nein
Präsenzlehrveranstaltung
Teilungsziffer 80
Zuteilungsverfahren Zuteilung nach Vorrangzahl