| Detailinformationen |
| Quellcurriculum |
Diplomstudium Rechtswissenschaften 2016W |
| Ziele |
Die Studierenden sind mit dem internationalen, europäischen und nationalen wasserrechtlichen Rechtsrahmen vertraut und verfügen Grundkenntnisse des Wasserrechts.
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| Lehrinhalte |
Internationaler, unionrechtlicher und nationaler Wasserrechtsrahmen; Struktur des nationalen Wasserrechts einschließlich wasserrechtlicher Verfahren insbesondere hinsichtlich Schutz und Reinhaltung der Gewässser nach dem Wasserrechtsgesetz 1959.
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| Beurteilungskriterien |
Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage einer schriftliche Klausur (bzw. einer Nachklausur) mit einer Dauer von 60 Mintuten nach folgendem Bewertungsschema:
44 bis 50 Prunkte = Sehr gut
38 bis 53 Punkte = Gut
32 bis 37 Punkte befriedigend
26 bis 31 Punkte = genügend
0 bis 25 Punkte = nicht genügend
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| Lehrmethoden |
Die Wissensvermittlinh erfolgt primär durch den Vortrag der Lehrveranstalterin des Lehrveranstatlungsleiters.
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| Abhaltungssprache |
Deutsch |
| Literatur |
In der jeweils aktuellen Fassung:
etwa: Baumgartner, Wasserrecht, in Bachmann ua. (Hrsg), Besonderes Verwaltungsrecht,
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| Lehrinhalte wechselnd? |
Nein |
| Sonstige Informationen |
Die Lehrveranstaltung bildet im Ausmaß von 1 ECTS-Punkt einen Bestandteil des Fertigkeitentrainings im Sinne von § 3 des Curriculums.
Durchführung als Blocklehveranstaltung zur Beginn des Semesters.
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| Äquivalenzen |
RUWVO: VO Wasserschutzrecht (2ECTS)
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