Detailinformationen |
Quellcurriculum |
Diplomstudium Rechtswissenschaften 2025W |
Lernergebnisse |
Kompetenzen |
- Die Studierenden beantworten einfache wasserrechtliche Fragen;
- Die Studierenden lösen einfach gelagerte wasserrechtliche Sachverhalte.
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Fertigkeiten |
Kenntnisse |
- Verstehen des internationalen, unionrechtlichen und nationalen Wasserrechtsrahmens;
- Erkennen unterschiedlicher Gewässerarten und deren Nutzung;
- Verstehen grundlegender Reinhaltungs- und Schutzvorschriften;
- Erklärung wasserrechtlicher Verfahren einschließlich der bezüglichen Rechtsschutzwege.
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- Internationaler, unionrechtlicher und nationaler Wasserrechtsrahmen;
- Struktur des nationalen Wasserrechts einschließlich wasserrechtlicher Verfahren insbesondere hinsichtlich Schutz und Reinhaltung der Gewässser nach dem Wasserrechtsgesetz 1959.
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Beurteilungskriterien |
Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage einer schriftliche Klausur (bzw. einer Nachklausur) mit einer Dauer von 60 Mintuten nach folgendem Bewertungsschema:
44 bis 50 Prunkte = Sehr gut
38 bis 53 Punkte = Gut
32 bis 37 Punkte befriedigend
26 bis 31 Punkte = genügend
0 bis 25 Punkte = nicht genügend
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Lehrmethoden |
Die Wissensvermittlinh erfolgt primär durch den Vortrag der Lehrveranstalterin des Lehrveranstatlungsleiters.
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Abhaltungssprache |
Deutsch |
Literatur |
In der jeweils aktuellen Fassung:
etwa: Baumgartner, Wasserrecht, in Bachmann ua. (Hrsg), Besonderes Verwaltungsrecht,
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Lehrinhalte wechselnd? |
Nein |
Sonstige Informationen |
Die Lehrveranstaltung bildet im Ausmaß von 1 ECTS-Punkt einen Bestandteil des Fertigkeitentrainings im Sinne von § 3 des Curriculums.
Durchführung als Blocklehveranstaltung zur Beginn des Semesters.
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Äquivalenzen |
RUWVO: VO Wasserschutzrecht (2ECTS)
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