Detailinformationen |
Quellcurriculum |
Diplomstudium Rechtswissenschaften 2016W |
Ziele |
Die Studierenden verfügen über ein umfassendes Verständnis vom System der europäischen und österreichischen Grundrechte; sie verstehen das Verhältnis der mannigfaltigen – nationalen wie internationalen – Rechtsgrundlagen zueinander; ferner haben sie einen tiefer gehenden Einblick in die einschlägige Methodik und Argumentation der jeweiligen Höchstgerichte (EGMR, EuGH, VfGH) und können sich zu deren Rechtsprechung Zugang verschaffen sowie diese inhaltlich erfassen.
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Lehrinhalte |
Grundrechte der EMRK und des Unionsrechts sowie Grundrechte nationalen Ursprungs; Anwendungsbereich dieser Garantien und Verhältnis zueinander; allgemeine Grundrechtslehren; Rechtsschutz – jeweils im Lichte der Rsp der Höchstgerichte und anhand von zentralen Grundrechten
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Beurteilungskriterien |
Klausur in der Dauer von 90 Minuten; Ersatzklausur für alle KandidatInnen, die an der Hauptklausur nicht teilnehmen oder diese nicht positiv absolvieren konnten. Keine Unterlagen erlaubt.
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Lehrmethoden |
Lehrvortrag; Diskussion; Fallbesprechungen
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Abhaltungssprache |
Deutsch |
Literatur |
- Grabenwarter/Pabel, Europäische Menschenrechtskonvention
- Hengstschläger/Leeb, Grundrechte
- weitere in der VL bekannt gegebene Literatur
in der jeweils aktuellen Auflage
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Lehrinhalte wechselnd? |
Nein |
Sonstige Informationen |
Die Lehrveranstaltung bildet im Ausmaß von 0,5 ECTS-Punkten einen Bestandteil des Fertigkeitentrainings im Sinne von § 3 des Curriculums.
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