Detailinformationen |
Anmeldevoraussetzungen |
Erfolgreiche Absolvierung der STEOP.
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Quellcurriculum |
Diplomstudium Rechtswissenschaften 2016W |
Ziele |
Die Studierenden sind in der Lage, auf Grundlage des im Kurs Öffentliches Recht I erlernten und in der AG und der Übung Öffentliches Recht I (1) vertieften Stoffes kurze Fälle zu lösen sowie einfache Schriftsätze (Antrag, Bescheid) zu verfassen.
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Lehrinhalte |
Die Übung Öffentliches Recht I (2) dient im Rahmen des Studienkonzepts des Fachbereichs Öffentliches Recht der strukturierten Wissensüberprüfung. Die Übung findet in der zweiten Hälfte des Semesters statt.
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Beurteilungskriterien |
Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage schriftlicher Klausurarbeiten mit einer Dauer von jeweils 180 Minuten (gerechnet ab Bekanntgabe der Aufgabenstellung bis zur Abgabe der Prüfungsarbeit). Angeboten werden vier Klausuren (eine davon als Nachklausur am Ende der das Semester abschließenden Ferien), bei denen maximal jeweils 50 Punkte vergeben werden; die besten drei Ergebnisse werden für die Beurteilung herangezogen.
Bewertungsschema:
131,5 bis 150 Punkte = SGT1
112,5 bis 131 Punkte = GUT2
93,5 bis 112 Punkte = BEF3
75,5 bis 93 Punkte = GEN4
75 und weniger Punkte = NGD5
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Lehrmethoden |
Zur Qualitätssicherung ist die Lehrveranstaltung von Personen, die gemäß § 30 Abs 1 ST-StR zur Abhaltung von Diplomprüfungen aus den Fächern Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht berechtigt sind, abzuhalten.
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Abhaltungssprache |
Deutsch |
Literatur |
In der jeweils aktuellen Auflage:
Medienkoffer Leitl-Staudinger, Öffentliches Recht I bzw
Leitl-Staudinger, Einführung in das öffentliche Recht; Hauer/Leitl-Staudinger, Einführung in die Falllösung; Raml, Gesetzestexte Öffentliches Recht I; Musterlösungen Öffentliches Recht I, Band XIV.
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Lehrinhalte wechselnd? |
Nein |
Sonstige Informationen |
Durchführung als Blocklehrveranstaltung (jeweils in der zweiten Semesterhälfte)
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