| Detailed information | 
                                        
                      | Pre-requisites | (*)Erfolgreiche Absolvierung der StEOP | 
   
                                
                    
                      | Original study plan | Diploma programme Law 2016W | 
                      
                    
                      | Objectives | (*)Die Studierenden verfügen über die Fähigkeit zur selbständigen Falllösung; sie sind in der Lage, (einfache) Schriftsätze (Antrag, Bescheid) zu verfassen. Die Klausuren ermöglichen ihnen eine laufende Beurteilung der eigenen „Prüfungsreife“. | 
                      
                    
                      | Subject | (*)Die Übung dient in der ersten Hälfte des Semesters der intensiven Vorbereitung auf die Übung Öffentliches Recht I (2) durch gemeinsames Lösen von Beispielsfällen und Erarbeiten von einfachen Schriftsätzen (Antrag, Bescheid). Im Rahmen von zwei Übungsklausuren besteht die Möglichkeit der effektiven Vorbereitung auf die Klausuren der Übung Öffentliches Recht I (2). | 
                                                            
                    
                      | Criteria for evaluation | (*)Bewertungsschema:
Übermittlung der ernsthaften Bearbeitung von mindestens einer Probeklausur = mit Erfolg teilgenommen
Unterbleiben einer derartigen Übermittlung = ohne Erfolg teilgenommen | 
                       
                    
                                 
                    
                      | Methods | (*)gemeinsames Lösen von Beispielsfällen und Erarbeiten von einfachen Schriftsätzen | 
                                     
                    
                      | Language | German | 
                      
                    
                      | Study material | (*)In der jeweils aktuellen Auflage:
Medienkoffer Leitl-Staudinger, Öffentliches Recht I bzw
Leitl-Staudinger, Einführung in das öffentliche Recht; Hauer/Leitl-Staudinger, Einführung in die Falllösung; Raml, Gesetzestexte Öffentliches Recht I; Musterlösungen Öffentliches Recht I, Band XIV. | 
                      
                    
                      | Changing subject? | No | 
                                        
                      | Further information | (*)Durchführung als Blocklehrveranstaltung (jeweils in der ersten Semesterhälfte) |