Beurteilungskriterien |
Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage schriftlicher Prüfungsarbeiten. Inwieweit im Präsenzstudium mündliche Mitarbeit in die Gesamtbeurteilung einfließt, wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntgegeben.
Im Präsenzstudium werden eine Klausur mit einer Dauer von 90 Minuten, eine Hausarbeit und zwei Klausuren mit einer Dauer von 180 Minuten (eine davon als Nachklausur am Ende der das Semester abschließenden Ferien) angeboten, wobei zu den 180minütigen Klausuren nur Studierende zugelassen werden, die mindestens eine der beiden vorangegangenen Arbeiten positiv absolviert haben. Die Gesamtnote ergibt sich aus der besseren Arbeit von 90minütiger Klausur und Hausarbeit sowie der (besseren) 180minütigen Klausur, wobei Letzterer stärkeres Gewicht zukommt.
Im Multimediastudium werden die genaue Anzahl und die näheren Modalitäten der Prüfungsarbeiten zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntgegeben.
Übergangsbestimmungen zur ab 1.10.2016 geltenden Fassung:
Studierende, die eine Übung aus dem Fach Privatrecht nach den bisher geltenden Vorschriften erfolgreich absolviert haben und zur schriftlichen Fachprüfung aus Privatrecht nach den bisher geltenden Vorschriften nicht mehr als zweimal erfolglos angetreten sind, können bei der erstmaligen Absolvierung der (neuen) UE Privatrecht I verlangen, dass die bei dieser Lehrveranstaltung erzielte Beurteilung an die Stelle der Beurteilung der besseren der beiden ersten Arbeiten tritt. Die Gesamtnote ergibt sich in diesem Fall aus der Beurteilung der „alten“ Übung und jener der besseren 180-minütigen Klausur, wobei Letzterer stärkeres Gewicht zukommt.
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