Spezialkompetenz Wirtschaftswissenschaften kann durch die Wahl von Studienfächern aus dem Lehrangebot der Masterstudien Wirtschaftswissenschaften auf eine oder mehrere der folgenden Arten im Mindestausmaß von insgesamt 12 ECTS bzw. bei Wahl eines Studienschwerpunktes in dem dort festgelegten Ausmaß erworben werden:
(a) Durch Wahl von 12, 18 oder 24 ECTS aus einem einzigen der in der nachfolgenden Tabelle angeführten Fächern (außer "Ausgewählte Themen der Wirtschaftswissenschaften (Master)"). Davon können Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 6 ECTS aus dem Bachelorstudium Wirtschaftswissenschaften gewählt werden, sofern diese Voraussetzung für die gewählten Lehrveranstaltungen sind.
(b) Durch Wahl von 6 oder 12 ECTS aus Pflicht- oder Wahllehrveranstaltungen des Masterstudiums "General Management" oder der Fächer aus § 7 Abs. 2 (a). Variante (b) darf nur ein Mal gewählt werden und wird als Fach "Ausgewählte Themen der Wirtschaftswissenschaften (Master)" geführt.
(c) Durch Wahl entsprechend den Festlegungen eines Studienschwerpunktes gemäß § 10a oder eine Erweiterung entsprechend (a).
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