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| Detailed information |
| Pre-requisites |
(*)Zulassung zum Masterstudium oder Zulassung zum Masterstudium Steuerrecht und Steuermanagement
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| Original study plan |
Master's programme Finance and Accounting 2026W |
| Learning Outcomes |
Competences |
(*)- Die Studierenden sollen den wissenschaftlichen Standort des Tax Managements einordnen können. Sie gewinnen einen Überblick über das österreichische Steuersystem und die für Unternehmen wichtigsten Steuerarten.
- Die Studierenden sollen die wichtigsten rechtlichen Grundlagen der Umsatz-, Einkommen- und Körperschaftsteuer in der aktuell geltenden Fassung selbständig und methodisch richtig anwenden, um die gesetzlichen Steuerfolgen grundlegender betrieblicher Sachverhalte bestimmen zu können.
- Die Studierenden sollen die Zusammenhänge zwischen der Besteuerung betrieblicher Vorgänge und dem betrieblichen Rechnungswesen erkennen, insbesondere im Bereich der Ermittlung des unternehmensrechtlichen und steuerlichen Gewinnes.
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Skills |
Knowledge |
(*)Learning Outcomes
- LO2: Die Studierenden können die genannten Vorschriften des UStG, EStG und KStG mit richtiger Methodik auf strukturierte betriebliche Sachverhalte anwenden und deren steuerliche Folgen in isolierter Betrachtung ermitteln.
- LO3: Die Studierenden können komplexere und umfangreichere Sachverhalte auf steuerlich nach dem UStG, EStG und/oder KStG relevante Vorgänge untersuchen, diese von steuerlich unbeachtlichen Vorgängen unterscheiden und die steuerlichen Gesamtfolgen für den jeweiligen Sachverhalt daraus ableiten.
- LO4: Die Studierenden können Vorgänge des betrieblichen Rechnungswesens hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den steuerlichen Gewinn eines Unternehmens beurteilen.
- LO5: Die Studierenden können bei ausdrücklichen Wahlrechten des UStG, EStG und/oder KStG beurteilen, welche Handlungsmöglichkeiten sich am positivsten auf unternehmerische Zielvorgaben auswirken und die dafür maßgeblichen Faktoren erklären.
- LO6: Die Studierenden können ihre Vorgangsweise bei der rechtlichen Beurteilung von steuerlichen Sachverhalten fundiert unter Darlegung sämtlicher methodischen Schritte erklären und die Normzwecke steuerlicher Vorschriften auf Grundlage wirtschaftswissenschaftlicher Gesichtspunkte diskutieren.
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(*)Learning Outcomes
- LO1: Die Studierenden kennen die für Unternehmen wichtigsten gesetzlichen Regelungen des österreichischen Umsatzsteuer-, Einkommen- und Körperschaftsteuergesetzes (UStG, EStG und KStG) in der aktuellen Fassung und können ihre Bedeutung für den unternehmerischen Bereich in isolierter Betrachtung darstellen.
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| Criteria for evaluation |
(*)Die Lehrveranstaltung wird im Regelfall von einer hohen Zahl von Studierenden (100–150) belegt, was praktisch eine teilweise Standardisierung der Bewertung erzwingt. Die Bewertungsstrategie besteht deshalb aus zwei Säulen, die erstens zu laufendem Lernen und Mitarbeit motivieren sollen und diese auch in die Beurteilung einfließen lassen, zweitens aber den Schwerpunkt dennoch auf eine individuelle, schriftliche Klausurleistung legen:
- „Säule 1“ – laufendes Lernen:
- Wortmeldungen zum Vortrag und während der Diskussionen im Hörsaal (Anmerkungen, Fragen, Lösungsbeiträge zu Beispielen) können von der Lehrveranstaltung-Leitung mit bis zu 3 Punkten pro Termin und Person belohnt werden.
- Es finden fünf freiwillige Zwischenevaluierungen im Semesterverlauf statt, die als 15-minütige Kurzüberprüfungen in Heimarbeit über die Lernplattform Moodle (zu festen Zeiten) abgehalten werden. Die Studierenden lösen hier neue, kürzere Fallbeispiele zu einem abgeschlossenen thematischen Gebiet unter Prüfungsbedingungen (Alleinarbeit, Zeitlimit). Dadurch können sie über ihr eigenes Fertigkeitslevel reflektieren und werden zudem zum graduellen Lernen im Semesterverlauf angeregt. Jede Evaluierung wird mit bis zu 5 Punkten beurteilt, wobei maximal die besten vier aus fünf (dh höchstens 20 Punkte) gewertet werden.
- Der Punkte-Pool aus „Säule 1“ ist je Person mit maximal 30 begrenzt.
- „Säule 2“ – schriftliche Gesamtprüfung als Schlussklausur:
- Es sind Fallbeispiele auszuarbeiten, die den Studierenden noch nicht bekannt sind, in Aufbau und Inhalt aber den Übungsbeispielen des Semesters entsprechen. Die Gesetzestexte (in Druckfassung) dürfen als Nachschlagewerk verwendet werden.
- Bei der Klausur können maximal 80 Punkte erzielt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt 90 Minuten (im Beurteilungsschema entspricht 1 Punkt etwa einer vorgesehenen Bearbeitungsminute).
- Es finden zwei Schlussklausuren statt. Der erste Termin ist jenen Studierenden vorbehalten, die schon im Semester aktive Teilnahme gezeigt und dabei 10 Punkte in „Säule 1“ erworben haben. Der zweite Termin steht allen Angemeldeten offen. Bei (zulässiger) Teilnahme an beiden Klausuren gilt nur das bessere Ergebnis; Kandidat:innen des ersten Termins haben somit einen zweiten Versuch.
Studierende können also aus beiden Säulen maximal 110 (30 + 80) erzielen. Eine positive Beurteilung erfordert dabei > 50 Punkte, wobei > 40 Punkte aus der Klausur stammen müssen (letztere Bedingung erlaubt, die Punkte in „Säule 1“ großzügiger und motivierender ohne zu strenge Kontrollen zu vergeben, ohne dass dadurch allzu einfach eine positive Gesamtbeurteilung erlangt werden kann).
In der Gesamtbeurteilung wird gedanklich mit einem 100-Punkte-Modell gearbeitet, darüber hinausreichende Punkte sind also ein „Bonus“:
| Punkte | Note |
| 00,0 - 50,0 | Nicht Genügend |
| 50,5 - 62,0 | Genügend |
| 62,5 - 74,0 | Befriedigend |
| 74,5 - 86,0 | Gut |
| 86,5 - 100,0 | Sehr Gut |
Dieses komplexere Beurteilungsmodell soll aktive Teilnahmeleistungen (auch unter den Rahmenbedingungen hoher Studierendenzahlen) motivierend belohnen, durch das Erfordernis von > 40 Klausurpunkten dennoch einen einheitlichen Leistungsstandard garantieren und schließlich auch maximale Flexibilität für die Studierenden bieten (keine Anwesenheitspflichten außerhalb der Klausuren, Punkteerwerb auch durch Zwischenevaluierungen, großzügige Bepunktung in „Säule 1“).
Feedback-Kultur
Die Studierenden erhalten im laufenden Semester auf zweifache Art Rückmeldungen über ihren Fortschritt:
- regelmäßig durch selbständigen Abgleich der eigenen vorbereiteten Beispiellösungen mit der in der Veranstaltung abgehaltenen Lösungsbesprechung (mit Peers und Kursleitung)
- durch Feedback der Kursleitung zu aktiven Wortbeiträgen (auch mit beurteilungsrelevanten „Säule-1-Punkten“)
- bei den Zwischenevaluierungen durch die Beurteilung der jeweiligen Leistungen durch die Kursleitung nach demselben konzeptionellen Schema wie bei der Schlussklausur
Synchronisierung von Lernergebnissen und Bewertungen
- LO1 bis LO6 lassen sich bei gezielter Zusammenstellung und Variation der Beispiele in den schriftlichen Überprüfungen (Zwischenevaluierungen, Schlussklausur) gemeinsam überprüfen und werden mit entsprechenden Teilpunkten beurteilt:
- LO1: Nennung der leicht erkennbar anwendbaren Rechtsgrundlagen für einen Sachverhalt
- LO2: Berechnung der Steuerhöhe und Nennung darauf aufbauender Pflichten (zB Fälligkeit der Steuer) bei vorstrukturierten Sachverhalten
- LO3: Darstellung von weniger offensichtlichen Steuerfolgen in nicht vorstrukturierten Sachverhalten
- LO4: Darstellung der Gewinnwirkungen von Sachverhaltselementen
- LO5: Darstellung und Gegenüberstellung der Handlungsmöglichkeiten bei anwendbaren steuerlichen Wahlrechten, begründete Entscheidung
- LO6: Darlegung ausführlicher Begründung an einzelnen Punkten, wo dies speziell gefragt wird
- LO6 wird zudem insbesondere durch die „Säule-1-Punkte“ für aktive Wortmeldungen und fundierte Beiträge in der Diskussionsteilnahme und den Lösungsbesprechungen zu den Übungsbeispielen abgebildet.
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| Methods |
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Als Grundlagen-Lehrveranstaltung setzt der Kurs wenig einschlägiges Vorwissen voraus und rückt daher zuerst die Vermittlung der wichtigsten methodischen Fertigkeiten und Strukturprinzipien in den Mittelpunkt. Die Studierenden sollen mit diesen Werkzeugen zur Festigung und Weiterentwicklung sodann die gesetzlichen Vorschriften selbständig wiederholen, auf zunehmend komplexer werdende Fallbeispiele anwenden und ihre Lösungen auch zur kritischen Diskussion stellen.
Der Lehr- und Lernprozess gestaltet sich daher folgendermaßen:
- allgemeiner Vortrag der methodischen Grundlagen und Systemprinzipien des behandelten Fachgebiets (mit Präsentationsfolien zum Überblick)
- themenspezifischer Vortrag (mit Präsentationsfolien) zur Orientierung über die Eckpunkte der nächstbehandelten Themen und Rechtsvorschriften
- selbständiges Studium des jeweiligen Abschnitts der Grundlagenliteratur durch Studierende
- themenspezifischer Vortrag (mit Präsentationsfolien) und gemeinsame Diskussion des Gelesenen in Präsenzmeeting
- selbstständige Erarbeitung von Fallbeispielen, die thematisch und im Schwierigkeitsgrad auf die zuletzt behandelten Themen abgestimmt sind, unter Anwendung der Gesetzestexte (in Hausarbeit; Gruppenarbeit wird ermutigt)
- gemeinsame Besprechung und Diskussion der Lösungen in den Präsenzmeetings
- regelmäßige (freiwillige) Kurzüberprüfungen zur kritischen Reflexion der Studierenden über den eigenen Lernfortschritt in einer Prüfungssituation
Die Punkte 2 bis 6 finden entsprechend dem inhaltlichen Fortschritt rollierend statt (ein Präsenzmeeting umfasst daher typischerweise die Diskussion der vorbereiteten Beispiele, danach den Vortrag und die Besprechung neuer Inhalte und schlussendlich die Orientierung für die im Weiteren vorzubereitenden Leseaufgaben). Dadurch kommt es zugleich zum schrittweisen Wissenszuwachs und der zunehmend komplexeren und analytischen Anwendung auf praxisnahe Situationen, welcher einer Erreichung der LO entspricht. Der Kompetenzerwerb in drei Schritten (Orientierung/Vorbereitung – Vortrag/Diskussion/Vertiefung – Nachbereitung/Anwendung) steht dabei im Mittelpunkt.
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| Language |
German |
| Study material |
(*)Bücher (verpflichtend
- JKU Tax (Hrsg), Steuerrecht 2023_24 – lernen und anwenden, 7. Auflage, 2023 (oder neuer) (verpflichtend)
- Gesetzessammlung Steuerrecht: EStG, KStG, UStG (verschiedene Verlagsangebote)
Ergänzende Literatur
- Kursmaterialien: Präsentationsfolien + Übungsbeispiele
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| Changing subject? |
No |
| Corresponding lecture |
(*)979FAGLTAXK15: KS Betriebswirtschaftliche Steuerlehre (6 ECTS)
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