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Detailinformationen |
Quellcurriculum |
Bachelorstudium Wirtschaftsrecht 2023W 2025W |
Lernergebnisse |
Kompetenzen |
Die Studierenden können ein Verwaltungs(straf)verfahren bis zu den Verwaltungsgerichten begleiten und gemeinsam mit berufsmäßigen Parteienvertretern die (Zweckmäßigkeit der) Anrufung der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts beurteilen; sie kennen die zentralen Wirtschaftsgrundrechte und verstehen die Funktionsweise des Grundrechtsschutzes.
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Fertigkeiten |
Kenntnisse |
- die Wirtschaftsgrundrechte sowie die Funktionsweise des Grundrechtsschutzes verstehen und darlegen (k2, k3)
- den jeweiligen Ablauf der Verfahren darstellen und Handlungsoptionen konkreter verfahrensrechtlicher Szenarien erkennen (k2, k4)
- praxisbezogene Fallbeispiele des Verwaltungsverfahrensrechts vor Verwaltungsbehörden, des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens vor den Verwaltungsgerichten und des Verfahrens vor dem VwGH und dem VfGH (insbesondere im Bereich der Sonderverwaltungsgerichtsbarkeit sowie im Bereich der generellen Normenkontrolle) bearbeiten und diskutieren (k2, k3)
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- wesentliche Rechtsgrundlagen für das Verfahren vor den Verwaltungsbehörden (insbesondere AVG), vor den Verwaltungsgerichten (VwGVG) und den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts (VfGG, VwGG)
- verfahrensrechtliche Themenstellungen in Bezug auf zentrale Gebiete des Wirtschaftsverwaltungsrechts (zB Gewerberecht, Anlagenrecht, Bau- und Raumordnungsrecht)
- Grundrechte der Wirtschaft (insbesondere Erwerbsfreiheit, Eigentumsfreiheit, Gleichheitssatz, Verfahrensgrundrechte) – Rechtsquellen, Funktionsweise sowie gerichtliche Durchsetzung
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Beurteilungskriterien |
Lehrveranstaltungsprüfung. Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage von Klausuren, Hausübungen, automatisierten Computer-Tests, mündlichen Prüfungen und/oder Mitarbeit in der Lehrveranstaltung.
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Lehrmethoden |
Lehrvortrag, Diskussion, Fallbesprechung
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Abhaltungssprache |
Deutsch |
Literatur |
Wird in der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.
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Lehrinhalte wechselnd? |
Nein |
Sonstige Informationen |
KS Wirtschaftsgrundrechte und Rechtsdurchsetzung (2 ECTS) + Ergänzungsprüfung ODER
AG Öffentliches Recht im wirtschaftlichen Kontext II (3 ECTS) gilt gemäß § 10 Abs 2 und 3 Curriculum Bachelor Wirtschaftsrecht 2023 als VU Verfahrensrecht (4 ECTS).
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