Die Studierenden verstehen die Grundlagen der österreichischen Rechtsordnung.
Sie erlernen die Unterschiede zwischen öffentlichem und privatem Recht und die maßgeblichen Rechtsbereiche dieser Rechtsgebiete.
Sie sind mit den erworbenen Grundlagen in der Lage, auch ohne ein rechtswissenschaftliches Studium die Rechtsfächer im Masterstudium zu studieren.
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Allgemeiner Überblick und Kenntnis folgender Rechtsbegriffe:
- Rechtsbegriff
- Rechtsnormen
- Rechtsquellen
- Öffentliches Recht - Privatrecht
- Verfassungsrecht
- Völkerrecht
- Europarecht
- Stufenbau der Rechtsordnung
- Auslegungsmethoden
- Grundprinzipien der Verfassung
- Kompetenzverteilung
- Rechtsschutz- und Kontrolleinrichtungen
- Grundrechte
- Organisation der staatlichen Verwaltung
- Formen des Verwaltungshandelns
- Privatrecht
- ABGB
- Privatautonomie
- Arten von Rechtsgeschäften
- Vertragsabschluss
- Leistungsstörungen
- Schadenersatz
- Bereicherungsrecht
- Strafrecht
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