Die Studierenden verfügen über vertiefte Kenntnisse zu Themen des Schwerpunkts Unternehmensrecht. Sie sind in der Lage, je nach gewählter Lehrveranstaltung Sachverhalte betreffend das Unternehmensrecht, das Arbeits- und Sozialrecht, das Steuerrecht sowie das Insolvenzrecht selbstständig einzuordnen und unter die jeweiligen Normen zu subsumieren sowie komplexe Fragestellungen zu lösen. Auf Basis der erlangten Fähigkeiten können sie aktuelle Herausforderungen in ausgewählten Bereichen des Gesellschaftsrechts, des Kollektiven und Individualarbeitsrechts sowie des Unternehmens- und Konzernsteuerrechts kritisch analysieren und Lösungen aufzeigen.
Fertigkeiten
Kenntnisse
Untergeordnete Studienfächer, Module und Lehrveranstaltungen