Die Studierenden verfügen über vertiefte Kenntnisse zu Themen des Schwerpunkts Umweltrecht. Sie sind in der Lage, je nach gewählter Lehrveranstaltung die Grundprinzipien des Verkehrs-, Energie-, Abfallwirtschafts- oder des Wasserschutzrechtes darzulegen. Zudem sind sie befähigt, die Probleme und Herausforderungen in ausgewählten Bereichen des Umweltrechts zu analysieren. Sie kennen den Einfluss des Europa- sowie des Völkerrechts auf das Umweltrecht. Die Studierenden sind außerdem in der Lage, Sachverhalte richtig einzuordnen, unter die jeweiligen Normen zu subsumieren und praxisorientierte Fragestellungen zu lösen.
Fertigkeiten
Kenntnisse
Untergeordnete Studienfächer, Module und Lehrveranstaltungen