Die Studierenden verfügen über vertiefte Kenntnisse zu Themen des Schwerpunkts Strafrecht. Sie erkennen beispielsweise, wo die praktischen Probleme bei der Verwirklichung der Prozessprinzipien (materielle Wahrheit, Unmittelbarkeit, Verteidigungsrechte) liegen und kennen die Grundprinzipien der Viktimologie und /oder Kriminologie. Zudem entwickeln sie ein Gespür für wirtschaftliche Zusammenhänge und erlangen vertiefte Kenntnisse in ausgewählten Schnittstellenbereichen und beherrschen die juristische Methodik. Auf dieser Basis sind sie befähigt, praxisorientierte Fälle unter die jeweiligen Normen zu subsumieren und zu lösen.
Fertigkeiten
Kenntnisse
Untergeordnete Studienfächer, Module und Lehrveranstaltungen