Die Studierenden verfügen über vertiefte Kenntnisse zu Themen aus dem Schwerpunkt Internationales Recht. Sie sind insbesondere in der Lage, Sachverhalte betreffend das institutionelle Europarecht, das materielle Europarecht sowie das Völkerrecht selbstständig einzuordnen und unter die jeweiligen Normen zu subsumieren sowie komplexe Fragestellungen zu lösen. Sie kennen beispielsweise – je nach gewählter Lehrveranstaltung – das Verfahren vor dem EuGH und die völkerrechtlichen Rahmenbedingungen für Staaten als Regulatoren des Wirtschaftslebens, des völkerrechtlichen Humanitätsrechts sowie des Luft- und Weltraumrechts. Auf Basis der erlangten Fähigkeiten sind sie in der Lage, aktuelle Herausforderungen in ausgewählten Bereichen kritisch zu analysieren und Lösungen aufzuzeigen.
Fertigkeiten
Kenntnisse
Untergeordnete Studienfächer, Module und Lehrveranstaltungen