Detailinformationen |
Quellcurriculum |
Diplomstudium Rechtswissenschaften 2025W |
Lernergebnisse |
Kompetenzen |
Die Studierenden sind in der Lage, Möglichkeiten und Grenzen der Entdiskriminierung von Recht durch die Rechtsprechung zu analysieren und zu erörtern.
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Fertigkeiten |
Kenntnisse |
- Bearbeitung von Diskriminierungsfällen (k4)
- Kritische Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung (k6)
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- Grundkenntnisse der gleichheitsrechtlichen Dogmatik in Bezug auf formale und materielle Gleichheit
- Einschlägige Judikatur zur Entdiskriminierung der Rechtsordnung
- Überblick hinsichtlich aktueller gleichheitsrechtlicher Debatten und Diskriminierungsfällen
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Beurteilungskriterien |
Diskussion und schriftliche Erarbeitung einer Aufgabenstellung
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Lehrmethoden |
Judikaturanalysen, Diskussion, Fertigkeitentraining durch die Konzeption von Beschwerdevorbringen und Stellungnahmen in Bezug auf Diskriminierungssachverhalte.
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Abhaltungssprache |
Deutsch |
Literatur |
Wird in der LVA bekanntgegeben.
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Lehrinhalte wechselnd? |
Nein |
Sonstige Informationen |
Die Lehrveranstaltung bildet im Ausmaß von 1,5 ECTS-Punkten einen Bestandteil des Fertigkeitentrainings im Sinne von § 3 des Curriculums.
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Äquivalenzen |
101FLGSAEJU12: PS Aktueller Stand der Entdiskriminierung in Judikatur und Lehre (1,5 ECTS) in Verbindung mit 101FLGSVMGV12: KO Vom formalen zum materiellen Gleichheitsverständnis (1,5 ECTS)
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