Übergangsbestimmungen zur ab 1.10.2025 geltenden Fassung:
Studierende, die vor 1.10.2025 im Studienschwerpunkt Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie Lehrveranstaltungsprüfungen nach den bisher geltenden Vorschriften im Ausmaß von mindestens 15 ECTS-Punkten erfolgreich abgelegt haben, können die ihnen noch fehlenden Leistungsnachweise durch Absolvierung von Lehrveranstaltungsprüfungen aus dem Studienschwerpunkt Rechtsgeschichte und Rechtsvergleichung (nach freier Wahl) erbringen.
Für Studierende, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, gelten vor dem 1.10.2025 positiv absolvierte ECTS des Studienschwerpunkts Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie, für die keine Äquivalenzen definiert wurden, bis 30.09.2030 (Prüfungsdatum des Studienschwerpunkts) als ECTS des Studienschwerpunkts Rechtsgeschichte und Rechtsvergleichung, und zwar vorrangig als Teil des Wahlprogramms, darüber hinausgehende ECTS als Teil des Pflichtprogramms.
Untergeordnete Studienfächer, Module und Lehrveranstaltungen