Die Studierenden erwerben die Kompetenz, den Diskriminierungsschutz im Sozialrecht auf Basis nationaler und europäischer Rechtsgrundlagen zu verstehen, zu analysieren und auf konkrete Fälle anzuwenden.
Fertigkeiten
Kenntnisse
Relevante Rechtsnormen auf Diskriminierungsfälle anwenden (k3)
Entscheidungen der Gerichte analysieren sowie kritisch beurteilen können (k5)
Selbstständiges Lösen von Diskriminierungssachverhalten bzw sozialrechtlicher Problematiken (k5)
Kenntnis jener sozialrechtlichen Regelungen, die rechtlich nur Frauen betreffen oder faktisch vorwiegend für Frauen oder Personen mit Kinderbetreuungspflichten relevant sind.
Kenntnis einschlägiger Gerichtsentscheidungen.
Überblick über die aktuelle Diskussion einschlägiger Fragen.
Beurteilungskriterien
Abschlussprüfung
Lehrmethoden
Vortrag, gemeinsames Durcharbeiten praktischer Fallgestaltungen, Diskussion, Motivation durch geförderte Interaktion
Abhaltungssprache
Deutsch
Literatur
Sämtliche verfügbare Lehrbücher und Kommentare zum Thema. Lehrveranstaltungsunterlagen und Fälle werden vor der LVA im KUSSS zugänglich gemacht.