Die Studierenden erwerben die Kompetenz, den Diskriminierungsschutz im Arbeitsrecht auf Basis nationaler und europäischer Rechtsgrundlagen zu verstehen, zu analysieren und auf konkrete Fälle anzuwenden.
Fertigkeiten
Kenntnisse
Relevante Rechtsnormen auf Diskriminierungsfälle anwenden (k3)
Entscheidungen der Gerichte sowie der Gleichbehandlungskommission analysieren sowie kritisch beurteilen können k5)
Selbstständiges Lösen von Diskriminierungssachverhalten (k5)
Kenntnis der rechtlichen Grundlagen des Diskriminierungsschutzes in der Arbeitswelt, sowohl innerstaatlich als auch europarechtlich.
Kenntnis einschlägiger Entscheidungen der Gerichte sowie der Gleichbehandlungskommission.
Beurteilungskriterien
Abschlussprüfung
Lehrmethoden
Vortrag, gemeinsames Durcharbeiten praktischer Fallgestaltungen, Diskussion, Motivation durch geförderte Interaktion.
Abhaltungssprache
Deutsch
Literatur
In der jeweils aktuellen Fassung:
Kommentare zum Thema
einschlägige Entscheidungen der Gleichbehandlungskommission und der Gerichte
LVA-Unterlagen und Fälle werden vor der LVA im KUSSS zugänglich gemacht.
Lehrinhalte wechselnd?
Nein
Sonstige Informationen
Die Lehrveranstaltung bildet im Ausmaß von 0,5 ECTS-Punkten einen Bestandteil des Fertigkeitentrainings im Sinne von § 3 des Curriculums.