Einen konkreten Akt und dazu bisher vorliegende Schriftsätze analysieren (k4) und selbst weitere Verfahrensschritte setzen (insbesondere Schriftsätze verfassen) (k6); die Erfolgsaussichten des Vorbringens anderer Verfahrensbeteiligter bewerten und selbst eine Verfahrensstrategie entwickeln (k6); ihre verfahrensrechtlichen und rhetorischen Kenntnisse in der mündlichen Verhandlung anwenden (k3).
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Verwaltungsgerichtliches Verfahren und Schriftsätze im verwaltungsgerichtlichen Verfahren unter besonderer Beachtung praktischer Anforderungen, Vorbereitung und Durchführung von Verhandlungen vor dem Verwaltungsgericht; ausgewählte Gebiete des Verwaltungsrechts.
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