(*)- Anfertigung von Schriftsätzen, die den Anforderungen eines Verwaltungsverfahrens in der Praxis genügen (k4, k5)
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(*)Ausgewählte Gebiete des Verwaltungsverfahrensrechts unter besonderer Beachtung praktischer Anforderungen von Verwaltungsverfahren; behördeninterne Kommunikation im Zusammenhang mit Verwaltungsverfahren; elektronischer Akt; Schriftsätze (insbesondere Bescheid sowie ausgewählte Parteienschriftsätze [Antrag, Bescheidbeschwerde, Revision an den VwGH, Erkenntnisbeschwerde an den VfGH])
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