(*)Die Studierenden sind in der Lage, die unionsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Bezüge des Steuerrechts herzustellen. Sie kennen und verstehen die Eckpunkte sowie wesentlichen Grundzüge der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, der Verkehrssteuern (ua Grunderwerbsteuer), des Abgabenverfahrensrechts und des Finanzstrafrechts. Zudem können sie Fälle zu diesen Themen bearbeiten und lösen.
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(*)Darstellung der unionsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Bezüge des Steuerrechts (k2)
Verständnis der wesentlichen Grundzüge und Inhalte der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, der Verkehrssteuern (ua Grunderwerbsteuer), des Abgabenverfahrensrechts und des Finanzstrafrechts (k2)
Bearbeitung und Lösung von ausgewählten steuerrechtlichen Fällen (k5)
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(*)In der Vorlesung werden die theoretischen Grundkenntnisse des Steuerrechts vermittelt, insbesondere:
- Begriff der Steuer und Abgabe und Systematisierung der Steuern
- Unions- und verfassungsrechtliche Grundlagen des Steuerrechts
- Grundlegendes zum Steuerschuldverhältnis und Abgabenverfahrensrecht
- Grundlagen der Einkommensteuer
- Grundlagen der Körperschaftsteuer
- Grundlagen der Umsatzsteuer
- Grundlagen der Grunderwerbsteuer
- Grundzüge des Finanzstrafrechts
- Vertrauensschutz und Rechtssicherheit im Steuerrecht
- Rechtsanwendung im Steuerrecht
- Überblick über sonstige Abgaben
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