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[ 101VEREO22U25 ] UE Öffentliches Recht II (2)

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Workload Ausbildungslevel Studienfachbereich VerantwortlicheR Semesterstunden Anbietende Uni
4 ECTS D - Diplom Rechtswissenschaften Markus Vašek 1 SSt Johannes Kepler Universität Linz
Detailinformationen
Anmeldevoraussetzungen Erfolgreiches Absolvieren der AG Öffentliches Recht II und der UE Öffentliches Recht II (1)
Quellcurriculum Diplomstudium Rechtswissenschaften 2025W
Lernergebnisse
Kompetenzen
Die Studierenden sind in der Lage, auf Grundlage des in den Kursen Staats- und Verwaltungsorganisation, Staats- und Verwaltungshandeln, Grundrechte, Verwaltungsverfahren, Gerichtsbarkeit öffentlichen Rechts sowie Besonderes Verwaltungsrecht erlernten und in der AG Öffentliches Recht II sowie der Übung Öffentliches Recht II (1) vertieften Stoffes komplexe und vernetzte Fälle selbständig zu lösen sowie wesentliche Schriftsätze und Rechtsgutachten zu verfassen.
Fertigkeiten Kenntnisse
  • Juristische Falllösungstechnik und Methodenkompetenzen (k3)
  • Verfassen von Schriftsätzen und Rechtsgutachten anhand komplexer und vernetzter Fallbeispiele (k4)
  • Subsumtion unter Rechtsvorschriften aus dem Bereich der Kurse Staats- und Verwaltungsorganisation, Staats- und Verwaltungshandeln, Grundrechte, Verwaltungsverfahren, Gerichtsbarkeit öffentlichen Rechts sowie Besonderes Verwaltungsrecht (k3)
  • Falllösungstechnik
  • anwendungsorientierte Inhalte der Kurse Staats- und Verwaltungsorganisation, Staats- und Verwaltungshandeln, Grundrechte, Verwaltungsverfahren, Gerichtsbarkeit öffentlichen Rechts sowie Besonderes Verwaltungsrecht
  • Verfassen von wesentlichen Schriftsätzen und Rechtsgutachten
Beurteilungskriterien Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage schriftlicher Klausurarbeiten mit einer Dauer von jeweils 180 Minuten (gerechnet ab Bekanntgabe der Aufgabenstellung bis zur Abgabe der Prüfungsarbeit). Angeboten werden drei Klausuren (eine davon als Nachklausur am Ende der das Semester abschließenden Ferien), bei denen maximal jeweils 50 Punkte vergeben werden. Für die Beurteilung der Lehrveranstaltung werden (die besten) zwei Ergebnisse herangezogen. Dabei müssen für die positive Absolvierung der Lehrveranstaltung jeweils mehr als 20 Punkte und insgesamt mehr als 50 Punkte erreicht werden.
Lehrmethoden Die UE Öffentliches Recht II (2) dient der strukturierten Wissensüberprüfung. Sie findet am Ende des Semesters statt. Zur Qualitätssicherung ist die Lehrveranstaltung von Personen, die gemäß § 30 Abs 1 ST-StR zur Abhaltung von Diplomprüfungen aus den Fächern Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht berechtigt sind, abzuhalten.
Abhaltungssprache Deutsch
Literatur In der jeweils aktuellen Auflage:

  • Medienkoffer Leitl-Staudinger (Hrsg.), Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht

oder

  • Hauer, Gerichtsbarkeit öffentlichen Rechts
  • Hauer, Staats- und Verwaltungshandeln
  • Hengstschläger/ Leeb, Grundrechte
  • Hengstschläger/ Leeb, Verwaltungsverfahrensrecht
  • Janko, Staats- und Verwaltungsorganisation
  • Leitl-Staudinger, Besonderes Verwaltungsrecht
  • Hauer, Schriftsatzmuster Öffentliches Recht

oder gleichwertige Studienliteratur

Lehrinhalte wechselnd? Nein
Sonstige Informationen Übergangsbestimmungen zur ab 1.10.2025 geltenden Fassung:
Studierende, die bis einschließlich zum Sommersemester 2025 die Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht II nach den bisher geltenden Vorschriften erfolgreich absolviert haben, erfüllen die Anmeldevoraussetzungen für die Übung Öffentliches Recht II (2).
Gilt als absolviert, wenn 101VFREO22U16: UE Öffentliches Recht II (2) (5 ECTS)
Präsenzlehrveranstaltung
Teilungsziffer 60
Zuteilungsverfahren Direktzuteilung