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[ 101BUERSBSK16 ] KS Schuldrecht Besonderer Teil: Gesetzliche Schuldverhältnisse

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Workload Ausbildungslevel Studienfachbereich VerantwortlicheR Semesterstunden Anbietende Uni
3 ECTS D - Diplom Rechtswissenschaften 3 SSt Johannes Kepler Universität Linz
Detailinformationen
Quellcurriculum Diplomstudium Rechtswissenschaften 2025W
Lernergebnisse
Kompetenzen
Die Studierenden erkennen Problemstellungen der gesetzlichen Schuldverhältnisse (insbesondere Schadenersatzrecht, Bereicherungsrecht und Geschäftsführung ohne Auftrag), verstehen die einschlägigen Lösungskonzepte und sind in der Lage, sie auf einfache Fälle anzuwenden.
Fertigkeiten Kenntnisse
  • Verstehen der Funktionsweise gesetzlicher Schuldverhältnisse und ihrer Einbettung in das übrige Schuld- und das Sachenrecht (k2, k3, k4)
  • Verstehen von Schadensbegriffen und Einordnung der Ersatzfähigkeit verschiedener Schadensarten (k2, k3, k4)
  • Beurteilung und Begründung der einzelnen Voraussetzungen der Haftung inklusive schadenersatzrechtlicher Beweislastfragen (für Verschuldenshaftung, Gefährdungshaftung und Eingriffshaftung) (k3, k4)
  • Berücksichtigung der Sorglosigkeit in eigenen Angelegenheiten (Mitverschulden) (k3, k4)
  • Erkennen und Einordnung einschlägiger Haftungstatbestände im ABGB und in Sondergesetzen (k2, k3, k4)
  • Unterscheidung zwischen Leistungskondiktionen und Verwendungsansprüchen, auch in mehrpersonalen Beziehungen (k3, k4)
  • Bemessung von Bereicherungsansprüchen nach Maßgabe der Redlichkeit, Unterscheidung zwischen Selbstverwendung und aufgedrängter Bereicherung, auch bei Ausbesserung und Bauführung (k3, k4)
  • Beherrschung der Voraussetzungen und Folgen der Geschäftsführung ohne Auftrag (k3, k4)
Schadenersatzrecht, Bereicherungsrecht und Geschäftsführung ohne Auftrag einschließlich nötiger Bezüge zum Allgemeinen Schuldrecht und zum Sachenrecht, Grundzüge der Gläubigeranfechtung, insbesondere

  • Aufbau schadenersatzrechtlicher Haftungstatbestände
  • Unterschiede Verschuldens-, Gefährdungs- und Eingriffshaftung
  • zentrale Voraussetzungen der Verschuldenshaftung
  • Haftung für Gehilfen
  • Mitverschulden des Geschädigten
  • Haftung ex delicto / ex contractu
  • Haftungsrechtliche Sondertatbestände
  • Abgrenzung Leistungskondiktionen gegen Verwendungsansprüche
  • Bereicherungsrechtliche Anspruchsgrundlagen und Anspruchsbemessung
  • Zusammenhänge zwischen Schuld-, Sachen- und Bereicherungsrecht, insbesondere bei Mehrpersonenverhältnissen (Anweisung, Zession etc)
  • Eigentümer-Besitzerverhältnis und Verhältnis zu Bauführung und Verarbeitung
Beurteilungskriterien Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage automatisierter Computer-Tests über den gesamten Stoff der Lehrveranstaltung. Im Präsenzstudium werden während des laufenden Semesters vier bis sieben derartige Tests angeboten; die genaue Anzahl der Tests sowie der jeweils maßgebliche Stoffumfang werden zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntgegeben. Das schlechteste Ergebnis wird für die Beurteilung nicht herangezogen. Im Multimediastudium werden die Anzahl und näheren Modalitäten der Tests zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntgegeben. Beurteilung: Teilnahme an allen oder an der um eins verminderten Anzahl an angebotenen Tests und mindestens die Hälfte der Fragen der für die Gesamtbeurteilung maßgebenden Tests richtig beantwortet = „mit Erfolg teilgenommen“ weniger als die Hälfte der Fragen richtig beantwortet = „ohne Erfolg teilgenommen“ Studierende, die auf dieser Grundlage mit „ohne Erfolg teilgenommen“ beurteilt wurden, haben das Recht, die Lehrveranstaltungsprüfung in dem auf die Lehrveranstaltung folgenden Semester bis zu zweimal zu wiederholen. Jede Wiederholung erfolgt in Form eines automatisierten Computer-Tests über den gesamten Stoff der Lehrveranstaltung. Für die Beurteilung „mit Erfolg teilgenommen“ muss mindestens die Hälfte der Fragen richtig beantwortet werden.
Lehrmethoden Vortrag mit interaktiven Elementen
Abhaltungssprache Deutsch
Literatur Die jeweils aktuelle Studienliteratur wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntgegeben. Multimediastudium: Medienkoffer Bürgerliches Recht (aktuelle Fassung)
Lehrinhalte wechselnd? Nein
Präsenzlehrveranstaltung
Teilungsziffer -
Zuteilungsverfahren Direktzuteilung