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[ 101BUERSARK16 ] KS Law of Property

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Workload Education level Study areas Responsible person Hours per week Coordinating university
3 ECTS D - Diploma programme Law 3 hpw Johannes Kepler University Linz
Detailed information
Original study plan Diploma programme Diploma programme Law 2025W
Learning Outcomes
Competences
(*)Die Studierenden erkennen Problemstellungen des Sachenrechts (insbesondere Erwerb und Schutz dinglicher Rechte), verstehen die einschlägigen Lösungskonzepte und sind in der Lage, sie auf einfache Fälle anzuwenden.
Skills Knowledge
(*)
  • Erkennen und Verstehen der Funktionsweise sachenrechtlicher Prinzipien und Institute (k2, k3, k4)
  • Anwendung sachenrechtlicher Grundsätze (k3, k4)
  • Erkennen struktureller Unterschiede zwischen Schuld- und Sachenrecht (k2, k3, k4)
  • Begreifen des Zusammenspiels von Schuld- und Sachenrecht bei Rechtserwerb, Rechtsübertragung sowie gescheitertem Rechtserwerb (k2, k3, k4)
  • Handhabung des Verteidigungsmechanismus bei Sachenrechten (k3, k4)
  • Erkennen der Fortwirkungen sachenrechtlicher Positionen im Exekutions- und Insolvenzrecht (k2, k3, k4)
(*)Sachenrecht im Sinne des Pandektensystems einschließlich Grundzüge des Mit- und Wohnungseigentumsrechts und nötige Bezüge zum Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht, insbesondere

  • abgeleiteter Rechtserwerb sowie Rechtserwerb vom Nichtberechtigten bei beweglichen und unbeweglichen Sachen einschließlich der Besonderheiten bei Sicherungsrechten sowie Durchbrechungen des Übergabe- bzw Eintragungsgrundsatzes
  • Originäre Erwerbsarten
  • Schutz dinglicher Rechte und des Besitzes
  • Nachbarrecht und Immissionsschutz
  • Fortwirkung dinglicher Rechte in Exekution und Insolvenz (Grundzüge)
Criteria for evaluation (*)Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage automatisierter Computer-Tests über den gesamten Stoff der Lehrveranstaltung. Im Präsenzstudium werden während des laufenden Semesters vier bis sieben derartige Tests angeboten; die genaue Anzahl der Tests sowie der jeweils maßgebliche Stoffumfang werden zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntgegeben. Das schlechteste Ergebnis wird für die Beurteilung nicht herangezogen. Im Multimediastudium werden Anzahl und nähere Modalitäten der Tests zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntgegeben. Beurteilung: Teilnahme an allen oder an der um eins verminderten Anzahl an angebotenen Tests und mindestens die Hälfte der Fragen der für die Gesamtbeurteilung maßgeblichen Tests richtig beantwortet = „mit Erfolg teilgenommen“ weniger als die Hälfte der Fragen richtig beantwortet = „ohne Erfolg teilgenommen“ Studierende, die auf dieser Grundlage mit „ohne Erfolg teilgenommen“ beurteilt wurden, haben das Recht, die Lehrveranstaltungsprüfung in dem auf die Lehrveranstaltung folgenden Semester bis zu zweimal zu wiederholen. Jede Wiederholung erfolgt in Form eines automatisierten Computer-Tests über den gesamten Stoff der Lehrveranstaltung. Für die Beurteilung „mit Erfolg teilgenommen“ muss mindestens die Hälfte der Fragen richtig beantwortet werden.
Methods (*)Vortrag mit interaktiven Elementen
Language German
Study material (*)Die jeweils aktuelle Studienliteratur wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntgegeben. Multimediastudium: Medienkoffer Bürgerliches Recht (aktuelle Fassung)
Changing subject? No
On-site course
Maximum number of participants -
Assignment procedure Direct assignment