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Detailed information |
Pre-requisites |
(*)Die Anmeldung setzt alternativ
• den positiven Abschluss („mit Erfolg teilgenommen“) von drei Kursen aus den KS Sachenrecht, KS Schuldrecht Allgemeiner Teil, KS Schuldrecht Besonderer Teil: gesetzliche Schuldverhältnisse und KS Schuldrecht Besonderer Teil: besondere Vertragstypen; oder
• den positiven Abschluss der AG Bürgerliches Recht und eines dieser Kurse voraus.
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Original study plan |
Diploma programme Diploma programme Law 2025W |
Learning Outcomes |
Competences |
(*)Die Studierenden sind in der Lage, Fälle zu den Themen aus dem Fach Bürgerliches Recht eigenständig und strukturiert zu lösen.
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Skills |
Knowledge |
(*)- Analysieren von konkreten Fallbeispielen und Subsumieren von Sachverhalten unter zivilrechtliche Normen (k3, k4)
- Verstehen und Interpretieren von Rechtsvorschriften (k2, k4, k5)
- Entwickeln und schriftliches Ausarbeiten von rechtlichen Argumenten (k3, k5)
- Verknüpfung der Fragestellungen aus mehreren Pandekten des Bürgerlichen Rechts (k2, k3, k4)
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(*)- vertiefte Kenntnisse der Falllösungsmethode
- vertiefte Kenntnisse des Bürgerlichen Rechts
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Criteria for evaluation |
(*)Schriftliche Lehrveranstaltungsprüfung. Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage einer 180-minütigen Abschlussklausur; die erste wird gegen Ende der Lehrveranstaltung, die zweite in den das Semester abschließenden Ferien angeboten. Sofern beide Abschlussklausuren mitgeschrieben werden, zählt die bessere. Zu den Abschlussklausuren ist nur antrittsberechtigt, wer
- die 90-minütige Zulassungsklausur, die zu Beginn der UE (ohne Wiederholungsmöglichkeit) angeboten wird, positiv absolviert hat; oder
- die AG Bürgerliches Recht positiv absolviert hat, wobei die Absolvierung höchstens zwei Semester zurückliegen darf.
Die genauen Beurteilungskriterien – insbesondere inwieweit Mitarbeit in die Gesamtbeurteilung einfließt – werden zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntgegeben.
Stoff der UE: Der Stoff der UE umfasst die Lehrinhalte der KS
- Sachenrecht
- Schuldrecht Allgemeiner Teil
- Schuldrecht Besonderer Teil: Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Schuldrecht Besonderer Teil: Vertragliche Schuldverhältnisse
- sowie den Stoff des Faches Privatrecht I
Außerdem wird zu Semesterbeginn ein weiteres Teilgebiet aus den VL Erbrecht, Familienrecht oder Internationales Privatrecht bekanntgegeben, das (nur) im Rahmen der Abschlussklausuren abgeprüft wird.
Übergangsbestimmungen zur ab 1.10.2025 geltenden Fassung:
- Im Wintersemester 2025/26 wird die UE Bürgerliches Recht noch nach den bisher geltenden Vorschriften angeboten.
- Die Absolvierung UE Bürgerliches Recht nach den bisher geltenden Vorschriften berechtigt zum Antritt bei der mündlichen Fachprüfung aus Bürgerlichem Recht.
Übergangsbestimmungen zur ab 1.10.2016 geltenden Fassung: Studierende, die eine Übung aus dem Fach Bürgerliches Recht nach den bisher geltenden Vorschriften erfolgreich absolviert haben und zur schriftlichen Fachprüfung aus Bürgerlichem Recht nach den bisher geltenden Vorschriften nicht mehr als zweimal erfolglos angetreten sind, können bei der erstmaligen Absolvierung der (neuen) UE Bürgerliches Recht verlangen, dass die bei dieser Lehrveranstaltung erzielte Beurteilung an die Stelle der Beurteilung der besseren der beiden ersten Arbeiten tritt. Die Gesamtnote ergibt sich in diesem Fall aus der Beurteilung der „alten“ Übung und jener der besseren 180-minütigen Klausur, wobei Letzterer stärkeres Gewicht zukommt.
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Methods |
(*)Vortrag, interaktive bzw digitale Lehrelemente, Falllösung, Selbststudium
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Language |
German |
Study material |
(*)Die jeweils aktuelle Studienliteratur wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntgegeben.
Multimediastudium: Medienkoffer Bürgerliches Recht (aktuelle Fassung)
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Changing subject? |
No |
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