Detailinformationen |
Quellcurriculum |
Diplomstudium Rechtswissenschaften 2025W |
Lernergebnisse |
Kompetenzen |
Die Studierenden sind in der Lage, einfache Fälle zu den Themen aus dem Fach Bürgerliches Recht eigenständig und strukturiert zu lösen.
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Fertigkeiten |
Kenntnisse |
- Analysieren von einfachen Fallbeispielen und Subsumieren von Sachverhalten unter zivilrechtliche Normen (k3, k4)
- Verstehen und Interpretieren von Rechtsvorschriften (k2, k4)
- Strukturierte schriftliche Darstellung von Lösungen einfacher zivilrechtlicher Probleme (k3, k5)
- Verknüpfung der Fragestellungen aus mehreren Pandekten des Bürgerlichen Rechts (k2, k3, k4)
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- Kenntnisse der Falllösungsmethode
- Grundlagen weiterer Teilgebiete des Bürgerlichen Rechts, insbesondere Schuldrecht AT, Schuldrecht BT, Sachenrecht
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Beurteilungskriterien |
Schriftliche Lehrveranstaltungsprüfung. Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage einer 90-minütigen Klausur gegen Ende der Lehrveranstaltung; außerdem wird eine 90-minütige Nachklausur angeboten. Die genauen Beurteilungskriterien – insbesondere inwieweit Mitarbeit in die Gesamtbeurteilung einfließt – werden zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntgegeben.
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Lehrmethoden |
Vortrag Aktive Mitarbeit (Präsenzstudium)
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Abhaltungssprache |
Deutsch |
Literatur |
Die jeweils aktuelle Studienliteratur wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntgegeben. Multimediastudium: Medienkoffer Bürgerliches Recht (aktuelle Fassung)
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Lehrinhalte wechselnd? |
Ja |
Sonstige Informationen |
Übergangsbestimmungen zur ab 1.10.2016 geltenden Fassung:
Diese Voraussetzungen gelten nicht für Studierende, die vor 1.3.2017 mindestens eine Übung aus dem Fach Bürgerliches Recht nach den bisher geltenden Vorschriften erfolgreich absolviert haben.
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Äquivalenzen |
101BUERBRA16: AG Bürgerliches Recht (3 ECTS)
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