Übergangsbestimmungen zur ab 1.10.2025 geltenden Fassung:
Die Absolvierung einer Fachprüfung „Österreichische und Europäische Rechtsgeschichte“ oder „Romanistische Grundlagen der europäischen Zivilrechtsdogmatik“ nach den bisherigen Vorschriften gilt als Absolvierung des neuen Fachs „Vergleichende Geschichte des Privatrechtsdenkens".
Untergeordnete Studienfächer, Module und Lehrveranstaltungen