Übergangsbestimmungen zur ab 1.10.2025 geltenden Fassung:
Im Wintersemester 2025 können Studierende, die im Sommersemester 2025 zum Studium zugelassen waren, die VU Strafrecht I des bisherigen Studienplans auf folgende Art und Weise absolvieren: Besuch des KS Strafrecht I, der durch eine positive 90-minütige Klausur im Jänner 2026 abgeschlossen werden kann; dabei besteht eine Wiederholungsmöglichkeit in Form einer Nachklausur im Februar.
Im Sommersemester 2026 und im Wintersemester 2026/27 erfüllen Studierenden, die im Sommersemester 2025 zum Studium zugelassen waren, die Anmeldevoraussetzungen für die UE Strafrecht I; deren Absolvierung gilt als Absolvierung der VU Strafrecht I des bisherigen Studienplans.
Untergeordnete Studienfächer, Module und Lehrveranstaltungen