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Detailinformationen |
Quellcurriculum |
Diplomstudium Rechtswissenschaften 2025W |
Lernergebnisse |
Kompetenzen |
- Die Studierenden verstehen die Funktionsweise des Staates und die Bedeutung des Rechts
- Die Studierenden haben Kenntnis über Sinn und Funktion der Verfassung, die obersten Verfassungsprinzipien, die Typ-ologie der Rechtsquellen, Grundfragen der Staats- und Verwaltungsorganisation, des Normenvollzugs, des Verwaltungs-verfahrens sowie des Rechtsschutz-systems
- Die Studierenden sind in der Lage, auf Grundlage dieser Kenntnisse einfache Sachverhalte öffentlich-rechtlich einzuordnen und zu bewerten
- Die Studierenden sind in der Lage, (einfache) Anträge und Bescheide zu verfassen.
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Fertigkeiten |
Kenntnisse |
- Grundlegendes Verständnis für die öffentlich-rechtlichen Strukturen und Instrumente (k2)
- Methodischen Grundfertigkeiten im Bereich des Öffentlichen Rechts verstehen (k2) und anwenden (k3)
- Auffinden von Normtexten, Handhabung juristischer Datenbanken (k3)
- Verstehen (k2) und Interpretieren von Rechtsvorschriften (k4)
- Subsumtion und juristisches Argumentieren (k6)
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- Basiswissen im Bereich des Öffentlichen Rechts über Sinn und Funktion der Verfassung, die obersten Verfassungsprinzipien, die Typologie der Rechtsquellen, Grundfragen der Staats- und Verwaltungsorganisation, des Normenvollzugs, des Verwaltungs-verfahrens sowie des Rechtsschutz-systems
- Technik der öffentlich-rechtlichen Falllösung
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Beurteilungskriterien |
Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage automatisierter Computer-Testungen. Während des laufenden Semesters werden vier Testungen angeboten, die aus jeweils fünf Fragen bestehen und bei denen maximal jeweils 5 Punkte vergeben werden; die Bearbeitungsdauer pro Testung beträgt 12 Minuten. Die besten drei Ergebnisse werden für die Beurteilung herangezogen. Bewertungsschema: Teilnahme an mindestens drei Testungen und mehr als 7,5 Punkte erreicht = mit Erfolg teilgenommen; Teilnahme an weniger als drei Testungen und/oder höchstens 7,5 Punkte erreicht = ohne Erfolg teilgenommen. Studierende, die auf dieser Grundlage mit "ohne Erfolg teilgenommen" beurteilt wurden, haben das Recht, die Lehrveranstaltungsprüfung in dem auf die Lehrveranstaltung folgenden Semester bis zu viermal zu wiederholen. Jede Wiederholung erfolgt in Form einer automatisierten Computer-Testung über den gesamten Stoff der Lehrveranstaltung, die aus 15 Fragen besteht, für die maximal 15 Punkte vergeben werden; die Bearbeitungsdauer beträgt 45 Minuten. Für die Beurteilung "mit Erfolg teilgenommen" müssen mehr als 7,5 Punkte erreicht werden.
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Lehrmethoden |
Vortrag
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Abhaltungssprache |
Deutsch |
Literatur |
In der jeweils aktuellen Auflage:
Medienkoffer Leitl-Staudinger, Öffentliches Recht I bzw
Leitl-Staudinger, Einführung ins öffentliche Recht; Hauer/Leitl-Staudinger, Einführung in die Falllösung; Raml, Gesetzestexte Öffentliches Recht I; Musterlösungen Öffentliches Recht I, Band XIV.
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Lehrinhalte wechselnd? |
Nein |
Äquivalenzen |
101OER1OERK15: KS Öffentliches Recht I (4 ECTS)
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