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Detailinformationen |
Anmeldevoraussetzungen |
positive Absolvierung des KS Privatrecht I und der AG Privatrecht I
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Quellcurriculum |
Diplomstudium Rechtswissenschaften 2025W |
Lernergebnisse |
Kompetenzen |
Die Studierenden sind in der Lage, Fälle zu den Themen aus dem Fach Privatrecht I eigenständig und strukturiert zu lösen.
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Fertigkeiten |
Kenntnisse |
- Analysieren von konkreten Fallbeispielen und Subsumieren von Sachverhalten unter privatrechtliche Normen (k3, k4)
- Verstehen und Interpretieren von Rechtsvorschriften (k2, k4, k5)
- Entwickeln und schriftliches Ausarbeiten von rechtlichen Argumenten (k3, k5)
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- vertiefte Kenntnisse der Falllösungsmethode
- vertiefte Kenntnisse des Allgemeinen Teils des Bürgerlichen Rechts
- Grundlagen des Sachenrechts (Übereignung beweglicher Sachen, inklusive Eigentumsvorbehalt und Erwerb vom Nichtberechtigten)
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Beurteilungskriterien |
Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage schriftlicher Prüfungsarbeiten. Inwieweit im Präsenzstudium mündliche Mitarbeit in die Gesamtbeurteilung einfließt, wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntgegeben.
Angeboten werden eine Klausur mit einer Dauer von 90 Minuten, eine weitere Prüfungsarbeit (90-minütige Klausur oder Hausarbeit) und zwei Klausuren mit einer Dauer von 180 Minuten (eine davon als Nachklausur in den das Semester abschließenden Ferien), wobei zu den 180-minütigen Klausuren nur Studierende zugelassen werden, die mindestens eine der beiden vorangegangenen Arbeiten positiv absolviert haben. Die Gesamtnote ergibt sich aus der besseren der ersten beiden Prüfungsarbeiten sowie der (besseren) 180-minütigen Klausur, wobei Letzterer stärkeres Gewicht zukommt.
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Lehrmethoden |
Vortrag Aktive Mitarbeit (Präsenzstudium)
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Abhaltungssprache |
Deutsch |
Literatur |
Die jeweils aktuelle Studienliteratur wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.
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Lehrinhalte wechselnd? |
Nein |
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