- Die Studierenden können den Zustand der Kinder (Allgemeinzustand, Ernährungszustand) beurteilen. Sie erlernen die nötigen Untersuchungstechniken, um Untersuchungen von Neugeborenen, Kindern und Jugendlichen eigenständig. durchführen zu können (A2).
- Die Studierenden können eigenständig eine Anamnese erheben und Patienten/Patientinnen- Elterngespräche führen (A2/V2).
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Gesprächsführung und Anamnese; Eigenständige Untersuchung einer/eines Patientin/Patienten; Besprechung der Differenzialdiagnosen anhand von Anamnese und Klinik; Beurteilung der anzufordernden Befunde (Bedeutung einer exakten Befundzuweisung); Diskussion der Befunde; Therapieplanung
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