Inhalt
[ 603GEMEGEMV22 ] VL Gerichtsmedizin
|
|
|
|
 |
Workload |
Ausbildungslevel |
Studienfachbereich |
VerantwortlicheR |
Semesterstunden |
Anbietende Uni |
1,5 ECTS |
M2 - Master 2. Jahr |
Humanmedizin |
Bernd Lamprecht |
1,5 SSt |
Johannes Kepler Universität Linz |
|
|
 |
Detailinformationen |
Quellcurriculum |
Masterstudium Humanmedizin 2025W |
Lernergebnisse |
Kompetenzen |
- Die Studierenden beherrschen die rechtlichen und medizinischen Grundlagen der Gerichtsmedizin.
- Sie sind in der Lage, eine Totenbeschau zu erklären und die einzelnen Schritte durchzuführen.
- Sie können Anzeichen für gewaltsame Einwirkungen bei Toten und Lebenden beschreiben.
|
|
Fertigkeiten |
Kenntnisse |
- Die Studierenden können den Ablauf einer Totenbeschau wiedergeben (K2) und die Todeszeichen benennen und erkennen (K1/2) sowie eine Totenbeschau selbst durchführen (A2).
- Sie können Verletzungsart und deren Entstehung beim Lebenden und Toten erläutern (K3).
- Sie können zwischen einem natürlichen und gewaltsamen Tod unterscheiden und die Anzeichen unterschiedlicher Todesursachen benennen und erkennen (K1/2).
- Die Studierenden können Anzeichen für Missbrauch, Sexualdelikte, Misshandlung und Vernachlässigung benennen und erkennen (K1/2).
- Die Studierenden kennen die rechtlichen Grundlagen (Straf-, Zivilrecht, Ärztinnen-/Ärztehaftung, Ärztinnen-/Ärztegesetz, Patientinnen-/Patientenrecht, Euthanasie, Transplantation) (K0).
|
Totenbeschau (forensische Aspekte) und Todeszeichen (Totenflecke, Totenstarre, Verwesung, Zeitpunkt des Todes; Verletzungsart und deren Entstehung beim Lebenden und Toten; Natürlicher und gewaltsamer Tod; Verkehrsunfall, Tod im Wasser, Ersticken/Strangulation, Hitzeeinwirkung/Brand, Druck, Kälte, Elektrizität, Schuss, Vergiftungen, Wirkung von Alkohol und Drogen; Missbrauch, Sexualdelikte, Misshandlung, Vernachlässigung; Suizid, Selbstverletzung; Medizinrecht (Straf-, Zivilrecht, Ärztinnen-/Ärztehaftung, Ärztinnen-/Ärztegesetz, Patientinnen-/Patientenrecht, Euthanasie, Transplantation).
|
|
Beurteilungskriterien |
Schriftliche, elektronische Klausur.
Wenn bei einem Prüfungstermin weniger als 10 Anmeldungen zustandekommen, kann die Prüfung nach Entscheid des/der Prüfer*in auch mündlich abgehalten werden.
|
Lehrmethoden |
Plenarvortrag und Diskussion.
|
Abhaltungssprache |
Deutsch |
Lehrinhalte wechselnd? |
Nein |
Äquivalenzen |
603GEMEGEMK18: KS Gerichtsmedizin (1,5 ECTS)
|
|
|
 |
Präsenzlehrveranstaltung |
Teilungsziffer |
300 |
Zuteilungsverfahren |
Verbundene Anmeldung |
|
|
|