(*)Die Studierenden erwerben Kenntnissen der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre, der nationalen und internationalen Unternehmensrechnung sowie der Wirtschaftsprüfung. Sie beherrschen die Zusammenhänge zwischen den relevanten steuerrechtlichen und unternehmensrechtlichen Regelungen und kennen Notwendigkeit des "Phänomens der Wirtschaftsprüfung", die berufsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Organisation des Berufsstandes der Wirtschaftsprüfer und die entsprechenden Berufsgrundsätze.