In Ergänzung zu Wirtschaftsrecht IV werden fehlende wesentliche Inhalte der Grundzüge des Sozialrechts und des Arbeitsrechts (Betriebsverfassungsrecht) in dieser Lehrveranstaltung als neuer Lehrstoff vermittelt. Zugleich soll der schon im Bachelorstudium vermittelte Lehrstoff mit Beispielen und Fällen vertieft werden.
Beurteilungskriterien
Lehrveranstaltungsprüfung. Die Beurteilung erfolgt nach Maßgabe einer für das Semester im Vorhinein fächerübergreifend abgestimmten und kundgemachten Gesamtplanung auf Grundlage von Klausuren, Hausübungen, automatisierten Computer-Tests, mündlichen Prüfungen und/oder Mitarbeit in der Lehrveranstaltung.