Inhalt

[ 101VFREO22U16 ] UE Öffentliches Recht II (2)

Versionsauswahl
Es ist eine neuere Version 2024W dieser LV im Curriculum Diplomstudium Rechtswissenschaften 2024W vorhanden.
Workload Ausbildungslevel Studienfachbereich VerantwortlicheR Semesterstunden Anbietende Uni
5 ECTS D - Diplom Rechtswissenschaften Michael Mayrhofer 1 SSt Johannes Kepler Universität Linz
Detailinformationen
Anmeldevoraussetzungen Erfolgreiche Absolvierung der Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht II.

Übergangsbestimmungen zur ab 1.10.2016 geltenden Fassung: Diese Voraussetzungen gelten nicht für Studierende, die vor 1.10.2016 mindestens eine Übung oder einen Klausurenkurs aus dem Fach Verfassungsrecht und/oder dem Fach Verwaltungsrecht nach den bisher geltenden Vorschriften erfolgreich absolviert haben.

Übergangsbestimmungen zur ab 1.10.2019 geltenden Fassung: Diese Voraussetzungen gelten nicht für Studierende, die vor 1.3.2019 mindestens drei der folgenden Kurse erfolgreich absolviert haben: KS Staats- und Verwaltungsorganisation I, KS Staats- und Verwaltungshandeln, KS Grundrechte I, KS Verwaltungsverfahren und Gerichtsbarkeit Öffentlichen Rechts.

Quellcurriculum Diplomstudium Rechtswissenschaften 2021W
Ziele Die Studierenden sind in der Lage, auf Grundlage des in relevanten Lehrveranstaltungen (KS Staats- und Verwaltungsorganisation I, KS Staats- und Verwaltungshandeln, KS Grundrechte I, KS Verwaltungsverfahren und Gerichtsbarkeit öffentlichen Rechts I sowie VL Besonderes Verwaltungsrecht) erlernten und in der AG und der UE Öffentliches Recht II (1) vertieften Stoffes Fälle zu lösen sowie Schriftsätze (Antrag, Bescheid, Verwaltungsgerichtliches Erkenntnis, Bescheid-, Maßnahmen- und Säumnisbeschwerde an das Verwaltungsgericht, Revision an den VwGH, Erkenntnisbeschwerde an den VfGH, Individualantrag auf Gesetzes-, Verordnungs- und Staatsvertragsprüfung an den VfGH) und Rechtsgutachten zu verfassen.
Lehrinhalte Die UE Öffentliches Recht II (2) dient der strukturierten Wissensüberprüfung. Sie findet in der zweiten Hälfte des Semesters statt.
Beurteilungskriterien Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage schriftlicher Klausurarbeiten mit einer Dauer von jeweils 180 Minuten (gerechnet ab Bekanntgabe der Aufgabenstellung bis zur Abgabe der Prüfungsarbeit). Angeboten werden vier Klausuren (eine davon als Nachklausur am Ende der das Semester abschließenden Ferien), bei denen maximal jeweils 50 Punkte vergeben werden. Bei der ersten Klausur ist eine Bescheidbeschwerde oder eine Maßnahmenbeschwerde an ein Verwaltungsgericht oder eine Revision an den VwGH und bei der zweiten Klausur eine Erkenntnisbeschwerde (Beschlussbeschwerde) oder ein Individualantrag auf Verordnungs- oder Gesetzesprüfung an den VfGH zu verfassen. Daneben sind auch den Schriftsatz ergänzende Fragestellungen zulässig. Bei der dritten Klausur und der Nachklausur kann jeder der oben (unter „Ziele“) genannten Schriftsätze oder ein Rechtsgutachten zu verfassen sein. Für die positive Absolvierung der Lehrveranstaltung müssen jedenfalls bei der dritten Klausur oder der Nachklausur mehr als 25 Punkte erreicht werden. Unter dieser Voraussetzung werden für die Gesamtbewertung die besten drei Ergebnisse für die Beurteilung herangezogen.

Bewertungsschema: 131,5 bis 150 Punkte = SGT1 112,5 bis 131 Punkte = GUT2 93,5 bis 112 Punkte = BEF3 75,5 bis 93 Punkte = GEN4 75 und weniger Punkte = NGD5

Lehrmethoden Zur Qualitätssicherung ist die Lehrveranstaltung von Personen, die gemäß § 30 Abs 1 ST-StR zur Abhaltung von Diplomprüfungen aus den Fächern Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht berechtigt sind, abzuhalten.
Abhaltungssprache Deutsch
Literatur In der jeweils aktuellen Auflage:

  • Medienkoffer Leitl-Staudinger (Hrsg.), Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht

oder

  • Hauer, Gerichtsbarkeit öffentlichen Rechts
  • Hauer, Staats- und Verwaltungshandeln
  • Hengstschläger/ Leeb, Grundrechte
  • Hengstschläger/ Leeb, Verwaltungsverfahrensrecht
  • Janko, Staats- und Verwaltungsorganisation
  • Leitl-Staudinger, Besonderes Verwaltungsrecht
  • Hauer/ Metzler, Schriftsatzmuster Öffentliches Recht
  • Madlsperger/ Strasser, Gesetzestexte Öffentliches Recht II

oder gleichwertige Studienliteratur

Lehrinhalte wechselnd? Nein
Sonstige Informationen Durchführung als Blocklehrveranstaltung (jeweils in der zweiten Semesterhälfte)
Präsenzlehrveranstaltung
Teilungsziffer -
Zuteilungsverfahren Direktzuteilung