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Detailinformationen |
Quellcurriculum |
Bachelorstudium Rechtswissenschaften 2023W |
Ziele |
Unternehmensrechtlicher Teil:
Die Studierenden verfügen über grundlegende Kenntnisse im Allgemeinen UnternehmensrechtImmaterialgüterrecht, im Wettbewerbsrecht, im Wertpapierrecht und im Kaptialmarktrecht sowie über die methodischen Fertigkeiten, um auftretende materielle und verfahrensrechtliche Probleme in diesen Bereichen zu bewältigen.
Steuerrechtlicher Teil:
Die VU Wirtschaftsrecht III dient den Studierenden als Einstieg in das Themengebiet Steuerrecht. Den Studierenden werden im Rahmen der VU die wesentlichen Grundzüge des europäischen und nationalen Umsatzsteuerrechts (Mehrwertsteuersystemrichtlinie 2006/112/EG und UStG 1994), des Verkehrssteuerrechts, des Abgabenverfahrensrechts und des Finanzstrafrechts vermittelt.
Arbeits- und sozialrechtlicher Teil: Die Studierenden verfügen über ein grundlegendes Verständnis von Struktur und Funktion des Arbeitsrechts und Sozialrechts und erhalten Kenntnis über die wichtigsten Rechtsquellen beider Rechtsgebiete. Sie können das Arbeitsverhältnis sowie das Versicherungsverhältnis in seinen jeweiligen Stadien rechtlich einordnen und entwickeln diesbezüglich eine Kompetenz zur Lösung einfacher Rechtsprobleme.
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Lehrinhalte |
Unternehmensrechtlicher Teil:
Grundprinzipien des Immaterialgüterrechts, des Kartellrechts sowie des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb, des Wertpapierrechts und des Kapitalmarktrechts.
Steuerrechtlicher Teil:
Grundlagen des Umsatzsteuer-, Grunderwerbsteuer- und Gebührenrechts, der verfahrensrechtlichen Bestimmungen der Bundesabgabenordnung und des Finanzstrafrechts
Arbeits- und sozialrechtlicher Teil:
- Funktion und historische Entwicklung des Arbeitsrechts und Sozialrechts
- Rechtsquellen
- Grundstruktur des Arbeitsrechts
- Das Arbeitsverhältnis im Überblick
- Grundstrukturen der SV
- Das Versicherungsverhältnis im Überblick
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Beurteilungskriterien |
Lehrveranstaltungsprüfung. Die Beurteilung erfolgt nach Maßgabe einer für das Semester im Vorhinein fächerübergreifend abgestimmten und kundgemachten Gesamtplanung auf Grundlage von Klausuren, Hausübungen, automatisierten Computer-Tests, mündlichen Prüfungen und/oder Mitarbeit in der Lehrveranstaltung.
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Lehrmethoden |
Unternehmensrechtlicher Teil:
Praxisbasierter Vortrag mit integrierten Trainingselementen; Fallstudien und -bearbeitung.
Steuerrechtlicher Teil:
Die Lehrinhalte werden von den Lehrenden in Vortragsform vermittelt. Es wird dabei erwartet, dass die Studierenden die entsprechenden Kapitel aus der jeweils aktuellen Fassung des Lehrbuchs Kofler/Tumpel (Hrsg), Steuerrecht vorab durchgehen, um intensive Diskussionen im Rahmen der Vorlesung zu ermöglichen.
Arbeits- und sozialrechtlicher Teil: Praxisbasierter Vortrag mit integrierten Trainingselementen; Fallstudien und -bearbeitung
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Abhaltungssprache |
Deutsch |
Literatur |
Wird in der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.
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Lehrinhalte wechselnd? |
Nein |
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