| Detailed information | 
                    
                                
                    
                      | Original study plan | 
                      Diploma programme Law 2016W | 
                    
                      
                    
                      | Objectives | 
                      (*)Die Studierenden verfügen über Kenntnisse der wichtigsten staatlichen Handlungsformen mit Schwerpunkt auf Gesetzgebung und Verwaltung unter besonderer Berücksichtigung praxisrelevanter Probleme im Spiegel der Rechtsprechung; sie besitzen ein systematisches Verständnis des Handlungsformensystems und seiner Querbezüge zum Rechtschutzsystem und sind in der Lage, einfache Fälle zu lösen.
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                      | Subject | 
                      (*)Gesetzgebungshandeln; Verordnungen; Staatsverträge; Unionsrechtsquellen aus staatlicher Perspektive; Bescheide; Befehls- und Zwangsgewalt; öffentlich-rechtliche Verträge; Weisungen; schlichtes Verwaltungshandeln; ferner Beurkundungen, Prüfungsentscheidungen und Rückstandsausweise; Legalitätsprinzip; Hoheits- und Privatwirtschaftsverwaltung; Amts- und Staatshaftung.
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                      | Criteria for evaluation | 
                      (*)Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage einer automatisierten Computer-Testung. Während des laufenden Semesters wird ein Test angeboten, der aus zwanzig Fragen besteht; die Bearbeitungsdauer beträgt 45 Minuten. Der Test kann innerhalb desselben Kurses vier Mal wiederholt werden.
 Bewertungsschema:
Mehr als 10 Punkte = mit Erfolg teilgenommen
10 Punkte oder weniger = ohne Erfolg teilgenommen 
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                      | Methods | 
                      (*)Selbststudium zur Vorbereitung auf die Vorlesung; Vortrag; Diskussion; Fallbesprechung.
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                      | Language | 
                      German | 
                    
                      
                    
                      | Study material | 
                      (*) In der jeweils aktuellen Auflage:
Hauer, Staats- und Verwaltungshandeln
 oder gleichwertige Literatur
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                      | Changing subject? | 
                      No |