| Detailinformationen | 
                                
                    
                      | Quellcurriculum | Diplomstudium Rechtswissenschaften 2016W | 
                      
                    
                      | Ziele | Die Studierenden sind mit den Anforderungen eines Verwaltungsverfahrens in der Praxis vertraut. Sie sind in der Lage, (auch komplexe) Schriftsätze anzufertigen. | 
                      
                    
                      | Lehrinhalte | Ausgewählte Gebiete des Verwaltungsverfahrensrechts unter besonderer Beachtung praktischer Anforderungen von Verwaltungsverfahren; behördeninterne Kommunikation im Zusammenhang mit Verwaltungsverfahren; elektronischer Akt; Schriftsätze (insbesondere Bescheid sowie ausgewählte Parteienschriftsätze [Antrag, Bescheidbeschwerde, Revision an den VwGH, Erkenntnisbeschwerde an den VfGH]) | 
                                                            
                    
                      | Beurteilungskriterien | Beurteilung von Gruppen- und Hausarbeiten; Klausur (offene Fragen und/oder Beurteilung kleiner Fallbeispiele und/oder Multiple-Choice-Fragen) in der Dauer von 90 Minuten; Ersatzklausur für alle KandidatInnen, die an der Hauptklausur nicht teilnehmen oder diese nicht positiv absolvieren konnten. | 
                       
                    
                                 
                    
                      | Lehrmethoden | Lehrvortrag; Diskussion; Fallbesprechungen; Gruppenarbeiten; Hausarbeiten | 
                                     
                    
                      | Abhaltungssprache | Deutsch | 
                      
                    
                      | Literatur | in der VL bekannt gegebene Literatur | 
                      
                    
                      | Lehrinhalte wechselnd? | Nein | 
                                        
                      | Sonstige Informationen | Die Lehrveranstaltung bildet im Ausmaß von 2 ECTS-Punkten einen Bestandteil des Fertigkeitentrainings im Sinne von § 3 des Curriculums. Durchführung als Blocklehrveranstaltung
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