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(*)Studierende, welche mindestens 11 ECTS im Schwerpunkt Wirtschaftsrecht erworben haben, können diese mit 10 weiteren ECTS aus den Kursen des neuen Schwerpunktes ergänzen. Das gilt nicht für Kurse bei denen Äquivalenzen geschalten sind.
Vor 1.10.2016 positiv absolvierte ECTS des Schwerpunkts Öffentliches Wirtschaftsrecht alt, für die keine Äquivalenzen geschalten wurden, gelten bis 30.09.2018 als ECTS des Schwerpunkts Öffentliches Wirtschaftsrecht neu.
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