Detailinformationen |
Quellcurriculum |
Diplomstudium Rechtswissenschaften 2016W |
Ziele |
Die Studierenden sind in der Lage, Ungleichbehandlung von besonders diskriminierungsgefährdeter Gruppen im Lichte formaler und materieller Gleichheit unter Einbeziehung aktueller höchstgerichtlicher Rechtsprechung zu beurteilen. Sie sind befähigt, Beschwerde- bzw Rechtfertigungsvorbringen in Verfahren vor dem VfGH und dem EGMR zu konzipieren.
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Lehrinhalte |
Reflexion der Möglichkeiten und Grenzen der Entdiskriminierung der Rechtsordnung durch die Rechtsprechung. Kritische Auseinandersetzung mit der Judikatur von VfGH, EGMR und EuGH zu den Gleichheitsgarantien. Vermittlung der Grundkenntnisse der gleichheitsrechtlichen Dogmatik in Bezug auf formale und materielle Gleichheit. Anwendungsorientierte Bearbeitung von Diskriminierungsfällen.
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Beurteilungskriterien |
Diskussion und schriftliche Erarbeitung einer Aufgabenstellung
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Lehrmethoden |
Judikaturanalysen, Diskussion, Fertigkeitentraining durch die Konzeption von Beschwerdevorbringen und Stellungnahmen in Bezug auf Diskriminierungssachverhalte.
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Abhaltungssprache |
Deutsch |
Literatur |
Wird in der LVA bekanntgegeben.
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Lehrinhalte wechselnd? |
Nein |
Sonstige Informationen |
Die Lehrveranstaltung bildet im Ausmaß von 1,5 ECTS-Punkten einen Bestandteil des Fertigkeitentrainings im Sinne von § 3 des Curriculums.
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Äquivalenzen |
101FLGSAEJU12: PS Aktueller Stand der Entdiskriminierung in Judikatur und Lehre (1,5 ECTS) in Verbindung mit 101FLGSVMGV12: KO Vom formalen zum materiellen Gleichheitsverständnis (1,5 ECTS)
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