Detailinformationen |
Quellcurriculum |
Diplomstudium Rechtswissenschaften 2016W |
Ziele |
Die Studierenden verfügen über grundlegende Kenntnisse der Legistik, insbesondere in den Bereichen Gesetzessprache, Gesetzestechnik und formelle Gestaltung von Gesetzen; sie sind für aktuelle Fragen der Legistik sensibilisiert und können das erworbene Grundlagenwissens bei der Erarbeitung konkreter Gesetzestexte anwenden.
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Lehrinhalte |
Einführung in die Praxis der Legistik anhand konkreter Beispiele aus der geltenden Rechtsordnung bzw. Praxis; Organe der Gesetzgebung; Verfahren der Gesetzgebung; Rechtssprache; Rechtstechnik; formelle Gestaltung von Gesetzen („Legistische Richtlinien“); Gesetzesfolgenabschätzung und wirkungsorientierte Folgenabschätzung; Rechtsbereinigung und Wiederverlautbarung; Druckfehlerberichtigung; Notifikationsverfahren; Wirkungsorientierte Gesetzgebung; „Deregulierung“; Konsultationsmechanismus; „e-recht“; „better regulation“; „governance“; Legistik für und in Krisen- und Katastrophenfällen (Resilienz des Rechts); Zugänglichkeit des Rechts
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Beurteilungskriterien |
Ausarbeitung eines Themas/Rechtsnormtextes und Präsentation in der Lehrveranstaltung mit Diskussion
oder
Klausur (offene Fragen und/oder Beurteilung kleiner Fallbeispiele und/oder Multiple-Choice-Fragen) in der Dauer von 90 Minuten; Ersatzklausur für alle KandidatInnen, die an der Hauptklausur nicht teilnehmen oder diese nicht positiv absolvieren konnten.
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Lehrmethoden |
Lehrvortrag; Diskussion; Fallbesprechungen einschließlich Erarbeitung konkreter Rechtsnormtexte; Gruppenarbeit und Selbststudium; Präsentation durch TeilnehmerInnen
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Abhaltungssprache |
Deutsch |
Literatur |
- Amt der Oö. Landesregierung - Verfassungsdienst (Hrsg), Legistische Richtlinien des Landes Oberösterreich (1997)
- Bundeskanzleramt (Hrsg), Handbuch der Rechtssetzungstechnik, Teil 1: Legistische Richtlinien (1990) und EU-Addendum
- Bundeskanzleramt (Hrsg), Rechts- und Verwaltungssprache
- Hörtenhuber/Steiner, Normsetzung und qualitative Deregulierung, JRP 2002, 7 ff
- Obenaus, Gemeinschaftsrechtliche Anforderungen an die österreichische Legistik, JRP 1999, 111 ff
- weitere in der VL bekannt gegebene Literatur
in der jeweils aktuellen Auflage
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Lehrinhalte wechselnd? |
Nein |
Sonstige Informationen |
Die Lehrveranstaltung bildet im Ausmaß von 1,5 ECTS-Punkten einen Bestandteil des Fertigkeitentrainings im Sinne von § 3 des Curriculums.
Durchführung als Blocklehrveranstaltung
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Äquivalenzen |
101OEVWGGLV12: VL Gesetzgebungslehre (3 ECTS)
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